Spanische Wettbewerbsbehörde vermutet Preisabsprachen im Autohandel

Inspektoren der Nationalen Wettbewerbskommission haben am 4., 5. und 6. Juni 2013 die Firmensitze diverser Unternehmen und Verbände der Autohandelsbranche durchsucht.

Die Untersuchungen wurden aufgrund des Verdachtes auf mögliche Praktiken von Wettbewerbsverstößen durchgeführt. Die Autohändler könnten, so die Vermutung der Wettbewerbshüter, direkt oder indirekt illegale Absprachen bezüglich Preisen und Handelskonditionen getroffen haben.

Die Wettbewerbsbehörde erklärte jedoch, dass es sich bislang um Vorermittlungen handele, die weder ein Ergebnis vorwegnehmen könnten noch die betroffenen Firmen vorverurteilen. Erst wenn sich der Verdacht erhärte, werde die Behörde ein offizielles Verfahren einleiten.

Die vermuteten Praktiken verstoßen gegen den Artikel 1 des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs und sind als sehr schwerer Verstoß eingestuft. Im Falle einer Verurteilung kann die Geldbuße bis zu 10% des Jahresumsatzes des vorangegangen Geschäftsjahres betragen.

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