Drohen Spanien Milliardenrückzahlungen wegen unrechtmäßig erhobener Treibstoffsteuer?

Seit 2002 zahlt jeder Autofahrer mit jedem Liter Treibstoff, den er in Spanien tankt, zusätzlich zur Mineralölsteuer mindestens 2,4 Cent als indirekte Steuer, die dem Gesundheitssystem der Autonomien zugute kommt. Je nach Autonomer Region kann dieser Betrag noch höher sein.

An diesem „céntimo sanitario“ („Gesundheits-Cent“) stört sich der Europäische Generalanwalt Nils Wahl. Er ist davon Überzeugt, dass diese Steuer nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Wahl gab zwar an, dass eine Verurteilung die Regierung in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen könnte. Doch die Regierung hätte allen Warnungen zum Trotz den Gesundheitscent eingeführt und daran festgehalten, obwohl ihr das Risiko bewusst gewesen sein muss.

Wahl sieht mit dem Gesundheitscent zwei Kriterien verletzt, die eine indirekte Steuer erfüllen muss, um mit EU-Recht vereinbar zu sein. Erstens müsse die Steuer einen bestimmten, nicht haushaltspolitischen Zweck verfolgen. So müsste die Steuer also das Ziel haben, den Konsum von Treibstoffen zu verringern oder den Verbrauch von Substitutionsgütern zu fördern. Dies sei nicht gegeben, da die Steuer praktisch identisch mit der Mineralölsteuer sei, deren Zweck es ja bereits sei, die sozialen Kosten (also für Umweltfolgen und für das Gesundheitssystem) zu decken. Außerdem entspreche zweitens die Erhebung der Steuer nicht dem allgemeinen System der Erhebung spezieller Steuern oder der Umsatzsteuer, weil der „Céntimo Sanitario“ erst im Moment des Verkaufes an den Endverbraucher erhoben werde.

Seit 2002 dürften Spanien und die Autonomen Regionen rund 13 Mrd. Euro über den Gesundheitscent eingenommen haben.

Offenbar rechnet Spanien mit einer Verurteilung, obwohl das Gericht der Ansicht des Generalanwaltes nicht folgen muss, dies aber meistens tut. Deshalb hat die Verteidigung Spaniens beantragt, keinen rückwirkenden Effekt in ein eventuelles Urteil zu integrieren. Ein Verzicht auf einen rückwirkenden Effekt ist in Ausnahmefällen möglich, wenn dieser schwere wirtschaftliche Auswirkungen hätte.

Im schlimmsten Fall könnte Spanien dazu verdonnert werden, die zu unrecht erhobenen Steuern zurückzuerstatten. Ob und wie dies in der Praxis erfolgen könnte, ist natürlich noch völlig unklar.

Mit dem Urteil des europäischen Gerichtshofes ist erst in einigen Monaten zu rechnen.

Den Prozess hatte ein katalanisches Krankentransportunternehmen mit einer Klage auf Rückerstattung von 45.000€ ins Rollen gebracht. Der oberste katalanische Gerichtshof hatte den Fall der europäischen Gerichtsbarkeit vorgelegt.

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1 Kommentar

  1. in Spanien der GESUNDHEITS-CENT und in Deutschland der SOLI (Verbunden durch die Wiedervereinigung) ,sD Kind will einen Namen haben fürs Steuersäckel. Ja, so hat jeder was zu berappen. Vater Staat freut sich —DANKE;DANKE-GRACIA;GRACIA:
    Es lebe Spanien mit-und ohne Steuer.

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