Jury befindet Mörder von Nicole Z. für schuldig

Die 11 Geschworenen im Mordprozess gegen Claudio Esteban Pulido, der wegen des Mordes an seiner Expartnerin Nicole Z. angeklagt war, haben den Angeklagten für schuldig befunden.

Die Jury folgte somit der Beweisführung der Staatsanwaltschaft.

Demnach hat der Angeklagte seiner Expartnerin am 14.04.2012 in deren Wohnung mit einer Bratpfanne ins Gesicht geschlagen und ihr dabei die Nase zertrümmert. Danach hat er mit einer Schere und einem Messer auf das Opfer eingestochen und ihr dabei tödliche Verletzungen am Hals, Rücken und im Bauchraum zugefügt. Den Zugang zur Wohnung des Opfers hat er unter Ausnutzung seiner Beziehung zur Expartnerin erreicht, weshalb die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin, das Kanarische Fraueninstitut, eine Heimtücke der Tat bejahten.

Die Verteidigung des Angeklagten hatte dagegen auf Freispruch plädiert, weil dieser in einer Notwehrsituation gehandelt habe. Die Verteidigung hat im Prozess angeführt, dass Nicole Z. einen aufbrausenden Charakter gehabt habe, streitsüchtig gewesen und dem Drogenkonsum zugeneigt gewesen sein soll. Außerdem habe sie 115kg bei einer Körpergröße von 1,75m gewogen. Mit dieser Aussage wollte er darlegen, welche Angst er vor dem Opfer hatte, und die schwere der Verletzungen erklären. Nicole soll ihn angegriffen, ihm in eine Hand gebissen haben, während er mit dem anderen Arm einen Faustschlag abgewehrt habe.

Die Gerichtsmediziner konnten beim Täter jedoch keine Verletzungen oder Kampfspuren feststellen, die diese Version des Tathergangs hätte stützen können.

Außerdem fanden die Rechtsmediziner keine Spuren von Drogen im Körper des Opfers. Auch in ihrer Wohnung wurden keine Hinweise auf Drogenkonsum gefunden.

Nach der Tat entwendete der Täter seinem Opfer das Mobiltelefon, und zog danach durch mehrere Bars, während die junge Frau in ihrer Wohnung verblutete.

Nach dem Schuldspruch durch die Geschworenen liegt es nun am Richter, das Strafmaß festzulegen. Die Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben die höchstmögliche Gesamtfreiheitsstrafe von 20 Jahren wegen heimtückischen Mordes beantragt.

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