Hacienda nimmt Coca-Cola wegen mutmaßlicher Steuermogeleien unter die Lupe

Immer häufiger geraten weltumspannende Konzerne in die Kritik, weil sie zwar Milliardenumsätze und Milliardengewinne einfahren, aber gemessen an ihrer Größe nur minimale Steuern abführen.

Der spanische Fiskus („hacienda“) vermutet, dass auch Coca-Cola in Spanien nicht die Steuern bezahlt, die der Konzern bezahlen müsste. Sowohl der Fiskus als auch der Spanische Finanzhof (TEAC) sind überzeugt, dass Coca-Cola im Spaniengeschäft illegale Steuertricks anwendet.

Der Spanische Finanzhof bestätigte zwar auf der einen Seite die Beschuldigungen durch die Finanzbehörde, musste aber andererseits das Protokoll eines Steuerprüfungsverfahrens der Finanzbehörde aufheben, weil die Steuerprüfer sich darin auf Informationen aus anderen Firmen bezogen, die sie Coca-Cola gegenüber aber nicht offenlegen konnten, weil die die Vertraulichkeit der Informationen wahren mussten. Die Richter sahen darin eine Verletzung des Rechtes auf Verteidigung des Konzerns.

Allerdings laufen noch weitere Steuerprüfungsverfahren gegen spanische Abfüllbetriebe der süßen Brausen, sodass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die Abfüllbetriebe Steuereinbehalte, sogenannte „retenciones“, von bis zu 100 Mio. Euro nicht durchgeführt haben, obwohl sie dazu nach Ansicht des Fiskus verpflichtet gewesen wären.

Coca Cola Atlanta ist ein in Spanien nicht ansässiges Unternehmen. Es verkauft den Sirup, aus denen in den Abfüllwerken die eigentlichen Getränke hergestellt werden. Als nichtresidentes Unternehmen muss Coca-Cola Atlanta die Warenverkäufe nach Spanien nicht in Spanien versteuern. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein in Spanien nicht ansässiges Unternehmen Geld für den Verkauf oder die Abtretung einer Marke erhält. In diesem Fall unterliegen diese Zahlungen der „Steuer auf Einkommen von Nicht-Residenten“ mit einem Steuersatz von rund 25%.

Coca-Cola steht auf dem Standpunkt, dass es keine Markennutzungsrechte verkaufe, sondern nur den Sirup, und dass die Käufer des Sirups die Marke als Abnehmer kostenlos verwenden dürften. Der Fiskus dagegen unterstellt, dass es sich bei dem Verkauf des Sirups um eine verdeckte Operation handele, weil der Preis für die Nutzung der Marke im Kaufpreis des Sirups enthalten sei. Dadurch sei eine steuerpflichtige Transaktion in einer an sich steuerfreien Transaktion versteckt, weshalb daraus eine Steuerpflicht entstehe.

Um den Anteil des Markenwertes am Gesamtverkaufspreis des Sirups zu ermitteln, hat die Einheit für Bewertungen der Zentralen Abteilung für Großsteuerzahler ein Gutachten erstellt. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass je nach Konzentrat etwa 61,17% des Kaufpreises auf die Bezahlung der Markenrechte entfallen.

Auch der Finanzhof ist der Auffassung, dass Getränke, die unter dem Namen einer Weltmarke vertrieben werden, dadurch einen höheren Wert haben. Diese Ansicht stützt das Gericht mit dem Argument, dass Coca Cola in seiner Werbung nicht etwa die Qualitäten des Produktes bewirbt, sondern dass die Marketingausgaben zur Stärkung der Marke verwendet werden, um den Konsum der Marke mit „seltenen und erstrebenswerten Zuständen“ wie z.B. Glück und Spaß zu verbinden.

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