Wegen Kindesmissbrauch verurteilter Lehrer wird – vorerst – keine Kinder mehr unterrichten

Die Bildungsbeauftragte der kanarischen Regierung hat nun entschieden, einen wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Lehrer der Schule Colegio Juan XXIII in Tazacorte auf La Palma zum Kursbeginn in eine Bildungseinrichtung für Erwachsene zu versetzen. Obwohl nicht erwähnt wurde, ob es sich um einen permanenten oder nur zeitweisen Transfer handelt, versicherte die Beauftragte, dass dieser Lehrer keine Minderjährigen mehr an dieser Schule unterrichten werde.

2013 wurde der Musiklehrer Marcos Lorenzo Afonso wegen Kindesmissbrauchs verurteilt und formell seiner Position enthoben.

Zur gleichen Zeit wurde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet und er in Folge dessen in eine Bildungseinrichtung für Erwachsene nach Gran Canaria verlegt. Wie Quellen der Schule bestätigen, kehrte er aber nach Erfüllung der Disziplinarmaßnahme wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurück. Nur aufgrund der öffentlichen Empörung, die sich innerhalb der Inselbevölkerung breit machte, beschloss die Bildungsbeauftragte zumindest für dieses Schuljahr seine Verlegung an eine Schule für Erwachsene anzuordnen.

Möglich war eine Rückkehr zum alten Arbeitsplatz, weil das entsprechende Urteil des Strafgerichts von Santa Cruz auf Teneriffa kein Berufsverbot für die besagte Schule beinhaltete. Außerdem fanden die eigentlichen Taten, wegen derer im Jahre 2010 schließlich angezeigt wurde, nicht direkt in der Schule statt, sondern in den Einrichtungen des Chors Awara, dessen Führung er als Chorleiter übernommen hatte. All das macht es der Bildungsbeauftragten derzeit schwierig, eine dauerhafte Trennung von der Schule zu garantieren. Eine solche Verlegung war eine der Möglichkeiten, für die sich beispielsweise auch die Vorsitzende des Verbandes von Vätern und Müttern auf La Palma ausgesprochen hatte. Der Schule selbst waren die Hände vor einer Wiedereingliederung der Lehrkraft gebunden. Da die Aufnahme ordnungsgemäß erfolgte, seien bis zum Eingriff der Bildungsbeauftragten keine Maßnahmen zum Schutz minderjähriger Schüler möglich gewesen. Der öffentliche Umgang mit dem Thema habe jedoch trotz zahlreicher Versuche, besorgte Eltern zu beruhigen, dem Ansehen der besagten Schule stark geschadet.

Laut Gewerkschaftsvertretern gibt es für einen solchen Fall keinerlei Präzedenzfälle, da den Verurteilten nach einem Kindesmissbrauch am Arbeitsplatz normalerweise verboten wird, weiterhin mit Minderjährigen zusammenzuarbeiten. Wie der Vorsitzende der kanarischen Agentur für Arbeitssuchende ANPE jedoch erklärte, kann ein Lehrer nicht dauerhaft versetzt werden, sofern dieser keine schwere Straftat oder Wiederholungstat begangen hat. In diesem Fall wurde die Tat nicht in der Nähe der Schule begangen und im Urteil keine entsprechende Verfügung über ein Arbeitsverbot mit Minderjährigen eingebracht, sodass man eine endgültige Verlegung kaum durchsetzen könne.

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