Seeverkehrsdienst stellt im Laufe des Jahres 30 illegale Fischreusen an kanarischen Küsten sicher

Der Seeverkehrsdienst der Provinz Las Palmas SMP (Servicio Marítimo Provincial) konnte im Laufe des aktuellen Jahres insgesamt 30 vorschriftswidrige Fischreusen an den Küsten der Inseln sicherstellen – davon 26 auf Gran Canaria und weitere vier auf Lanzarote und Fuerteventura. All diese Fangapparaturen verstoßen gegen die Vorschriften des königlichen Dekrets 182/2004, das den Artikel 25 des kanarischen Fischereigesetzes sowie die entsprechende Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt, die die verschiedenen Arten und Techniken der Seefischerei regeln, ausführt.

Zu den zahlreichen Aufgaben des SMP als Abteilung der Guardia Civil zählt beispielsweise die Erhaltung von Natur und Umwelt sowie die Kontrolle und Aufsicht von Fischern und Sportbooten in kanarischen Küstengebieten.

So werden auch regelmäßige Überwachungs- und Kontrollarbeiten an den Inselküsten durchführt, um die verbotene Nutzung von Fischreusen und anderen vorschriftswidrigen Fanggeräten zu vermeiden.

Wer sich an den Inselküsten mit illegalen Fischreusen erwischen lässt, sollte sich auf Geldstrafen bis zu 60.000 Euro gefasst machen. In der Regel muss auch mit einer Beschlagnahmung des Bootes und der verbotenen Fanggeräte gerechnet werden.

Aktuelle Fälle im Dezember wurden auf Gran Canaria und Las Palmas gemeldet. Am 02.12.2015 kontrollierte der SMP zusammen mit der Aufsichtsbehörde des zuständigen Ministeriums das Boot eines Berufsfischers auf Gran Canaria und fand darin verbotene Netze, deren Maschen unterhalb der festgelegten Weite lagen.

Bei einem weiteren Einsatz am 10.12.2015 gingen die Beamten des Küstenwachschiffes Río Tambre des SMP zur Beschlagnahmung und Einbehaltung eines 12.000 Tonnen schweren und 140 Meter langen ausländischen Handelsschiffes im Hafen von Puerto de la Luz auf Las Palmas über.

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