Am 14.06.2016 entschied das Berufungsgericht von Las Palmas zum ersten Mal über einen Fall von Umweltkriminalität auf den Kanaren. Das Urteil richtete sich dabei gegen den Leiter eines Schweinezuchtbetriebs, der sich wegen der illegalen Fäkalienentsorgung strafbar gemacht hatte. Der Verantwortliche der Einrichtung im Barranco de Godoy in Puerto del Rosario erhielt eine sechsmonatige Haftstrafe, die aufgrund eines reinen Vorstrafenregisters zur Bewährung ausgesetzt wurde. Neben einer Geldstrafe wurde dem Mann zudem ein einjähriges Beschäftigungsverbot im Bereich der Viehzucht auferlegt.
Bisher meldete die kanarische Staatsanwaltschaft im Bereich Umweltschutz nur ein weiteres Strafverfahren, das sich gegen eine Schweinefarm auf Gran Canaria richtete. In jenem Fall handelte es sich aber lediglich um einen Verstoß gegen die Raumordnung und auch das Urteil steht noch nicht endgültig fest. Im aktuellen Fall auf Fuerteventura wurde das Urteil im Einvernehmen beider gerichtlicher Parteien ausgesprochen und gilt daher als rechtskräftig.
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