In Spanien sind Bargeldzahlungen von mehr als 2.500€ bereits verboten, sofern eine der beiden Parteien gewerblich tätig ist. Nun plant die Regierung, den Betrag auf 1.000€ zu senken, und auch auf Zahlungen zwischen Privatleuten anzuwenden. Diese Neuerung könnte ab dem 1.1.2017 in Kraft treten.
Ziel der Maßnahme ist es, die Schattenwirtschaft weiter einzudämmen, die in Spanien nach Schätzungen von Experten noch immer rund 18% des offiziellen BIP ausmacht. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift ist ein Bußgeld i.H.v. 25% der illegalen Zahlung vorgesehen.
Wer den jeweils anderen anzeigt, konnte bislang mit einer Amnestie rechnen.
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