Verkauf von „Goldenen Visa“ bringt Spanien über zwei Milliarden Euro ein

September 2013 hat Rajoys Regierung mit dem „Existenzgründergesetz“ das sogenannte „Goldene Visum“ eingeführt. Ein „Goldenes Visum“ verschafft seinem Inhaber ein Aufenthaltsrecht für Spanien und damit gleichzeitig für den gesamten Schengenraum.

Die Gegenleistung: der „Investor“ muss Geld ins Land bringen, entweder durch den Kauf von Immobilien im Wert von mindestens 500.000€ oder durch den Erwerb von Aktien oder sonstigen Gesellschaftsanteilen einer spanischen Gesellschaft für mindestens 1.000.000€ oder von spanischen Staatsanleihen von mindestens 2.000.000€.

Bis Juli 2017 konnte Spanien seit der Einführung des Gesetzes an 2.236 Investoren ein „Goldenes Visum“ verkaufen und dadurch 2,157 Mrd. Euro ins Land holen.

Bis 2016 verlief der Verkauf von „Golden Visa“ in Spanien eher schleppend, die meisten Investoren konnte bis dato Portugal mit seiner Version der Schengen-Eintrittskarte gewinnen.

Besonders beliebt als Investitionsstandorte sind Málaga, Madrid und Barcelona.

Gerade Barcelona erfährt in letzter Zeit eine besonders hohe Investitionstätigkeit dieser Klientel, weil neue Immobilienangebote aus Sanierungsprojekten auf den Markt gekommen sind.

Die ersten Kunden für eine Aufenthaltsgenehmigung waren vor allem Chinesen und Russen, jetzt sind auch vermehrt türkische und ägyptische Bürger unterwegs.

Am begehrtesten sind Eigentumswohnungen in Zentraler Lage zwischen 120 und 150m² bei Kaufpreisen zwischen 600.000 und 800.000€.

Sicher wäre die Nachfrage nach spanischen Goldenen Visa noch höher, aber Kritikern zufolge besteht für die Investoren eine gewisse Rechtsunsicherheit. Die Visa haben eine Gültigkeit von jeweils einem Jahr und müssen unter Nachweis des Fortbestehens der Investitionen verlängert werden. Außerdem müssen die Inhaber des Visums mindestens einmal im Jahr nach Spanien reisen und dies nachweisen.

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