Kanarische Inseln: Neues Aktiv-Tourismus-Gesetz diskriminiert EU-Bürger

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Kanarisches Aktiv-Tourismus-Gesetz betrifft praktisch alle Urlaubsaktivitäten

Am 21.02.2018 ist auf den Kanarischen Inseln ein neues Gesetz zur Regulierung des „Aktiv-Tourismus“ in Kraft getreten. Davon betroffen sind praktisch alle touristischen Aktivitäten, die ein gewisses Risiko mit sich bringen. Dazu gehören allgemein als Risikosportarten bekannte Aktivitäten wie Tauchen, Klettern und Fallschirmspringen. Aber auch Vogelbeobachtung, Wandern und Sterne Beobachten hat die Kanarische Regierung auf die lange Liste der regulierten Aktivitäten gesetzt, genauso wie Segeln, Surfen, Kiten, Windsurfen, Schnorcheln, Kayak, Quadtouren, Buggytouren, Motorradtouren, Segway, Jetski, Reiten und vieles mehr.

Die Kanarische Regierung hält das Gesetz für notwendig, um die Qualität und die Sicherheit der touristischen Dienstleistungen zu garantieren und um den Schutz der Umwelt zu gewährleisten. Allerdings geht sie mit den Vorschriften im neuen Aktiv-Tourismus-Gesetz so weit, dass sie EU-Bürger diskriminiert und gegen einige Grundrechte der EU verstößt.

Ausländer müssen besser Spanisch können als Spanier

So schreibt das Gesetz vor, dass alle Ausländer, die im Aktiv-Tourismus z.B. als Tourguide oder Trainer arbeiten, Spanischkenntnisse der Stufe B1 nachweisen müssen. Das entspricht Fortgeschrittenen-Niveau. Spanier sind von dieser Nachweispflicht ausgenommen. Das Pikante daran: um durch Einbürgerung spanischer Staatsbürger zu werden, verlangt der Spanische Staat nur Sprachkenntnisse der Stufe A2 (Anfängerniveau).

Wenn aber A2 ausreicht, um Spanier zu werden, und wenn Spanier zu sein, ausreicht, um auf den Kanaren als Tourguide zu arbeiten, so sollte doch auch ein Ausländer mit A2-Sprachniveau Tourguide sein können! Das wäre logisch, aber die Kanarische Regierung hat etwas anderes ins Gesetz geschrieben.

Dadurch stellt die Kanarische Regierung EU-Ausländer allein aufgrund ihrer Nationalität schlechter als eingebürgerte Spanier. Dies widerspricht dem im EU-Recht verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz.

Was ist schlimm daran, Spanisch zu sprechen, wenn man auf den Kanaren lebt und arbeitet?

Natürlich ist nichts daran schlimm, die spanische Sprache einigermaßen zu beherrschen, wenn man auf den Kanaren lebt und arbeitet. Das ist durchaus zu begrüßen.

Allerdings sieht die EU einige Grundrechte für alle Bürger vor. Dazu gehören das Recht, dort zu leben wo man will (Niederlassungsrecht), das Recht, dort zu arbeiten, wo man will (Arbeitnehmerfreizügigkeit) und natürlich das Recht, seine Dienstleitung so zu erbringen, wie man es möchte (Dienstleistungsfreiheit).

Das schließt auch das Recht ein, die Sprache zu benutzen, die man bevorzugt.

Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit

Von den über 14 Mio. Touristen auf den Kanaren sind rund 90% Ausländer.

Man darf davon ausgehen, dass diese 90% es als hohe Qualität wahrnehmen, wenn sie in ihrer eigenen Sprache betreut werden, während sie an einer touristischen Aktivität teilnehmen.  Man kann ebenfalls davon ausgehen, dass es z.B. für die Sicherheit eines englischen Tauchtouristen besser ist, wenn sein Tauchlehrer ihm die Risiken auf Englisch erklären kann. Fortgeschrittene Spanischkenntnisse nützen in diesem Fall gar nichts.

Verschlechterung der Servicequalität

Die Anbieter von touristischen Aktivitäten sind verpflichtet, sich von ihren Teilnehmern eine Risikoerklärung unterschreiben zu lassen. Darüber, dass diese Risikoerklärung in der Sprache des Teilnehmers erfolgen muss, steht dagegen nichts im Gesetz. Hier reicht also Spanisch, egal ob der Kunde das versteht oder nicht.

Durch die gesetzliche Regelung wird also nicht erreicht, dass Qualität und Sicherheit der Aktivitäten garantiert wird. Dies wäre nur dann gewährleistet, wenn das Gesetz bestimmen würde, dass eine Sprache verwendet werden muss, die der Teilnehmer versteht. Mit der Idee, Fremdsprachenkenntnisse vorzuschreiben, ist die Kanarische Regierung jedoch erst vor kurzem gescheitert: Die Fahrer von Limousinen-Fahrdiensten sollten gezwungen werden, wenigstens eine Fremdsprache nachzuweisen. Ein Gericht hat die Bestimmung gekippt.

Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit

Viele Unternehmen im Aktiv-Tourismus-Sektor stellen bewusst Ausländer ein. Dadurch sprechen sie die Sprache ihrer Kunden. Im Hinblick auf Servicequalität und Sicherheit genau richtig!
Dies würde deutlich erschwert, wenn jeder ausländische Mitarbeiter nun auch noch ein Spanischzertifikat vorlegen müsste. Dadurch würde eine zusätzliche Qualifikation verlangt, die für den Arbeitsalltag gar nicht relevant ist.
Das behindert die Arbeitnehmerfreizügigkeit und verstößt gegen EU-Recht.

Anstatt also Unternehmen im Aktiv-Tourismus-Sektor zu stärken, erreicht das Aktiv-Tourismus-Gesetz genau das Gegenteil: Es macht den Hunderten von kleinen Unternehmen ihre tägliche Arbeit noch schwerer. Gutes Personal ist ohnehin schon schwer zu finden.

Außerdem verlangt das Gesetz von den Betroffenen quasi Unmögliches: die offiziellen Sprachschulen auf den Kanaren sind noch gar nicht in der Lage, die verlangten B1-Spanischkurse und Prüfungen durchzuführen.

Unternehmer starten Kampagne gegen die diskriminierenden Vorschriften

Da das Gesetz so offensichtlich gegen EU-Vorschriften verstößt, haben Unternehmer auf Fuerteventura bereits eine Kampagne gestartet, um die diskriminierenden Vorschriften gerichtlich prüfen zu lassen und zu kippen. Es dürfte Hunderte von Unternehmen auf den Kanaren geben, die das Gesetz benachteiligt. Aber auch Urlauber, die in Zukunft gerne an Aktivitäten in ihrer eigenen Sprache erleben möchten, sind aufgerufen, die Kampagne zu unterstützen. Weitere Infos unter kampagne.Fuerteventura-Aktiv.de

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8 Kommentare

  1. Es ist immer und auf allen Inseln das selbe. Deutsche Artikel und Kommentare tun so als seien sie die Herren der Inseln! Und vieles passt diesen Herren nicht. Medizinische Versorgung, Steuern, Preise, Mieten und jetzt ne Verordnung und die spanische Sprache. Touristen beschweren sich nicht und Deutsche die hier leben können jederzeit heim ins Reich gehen. Sehr gerne!

  2. Ich sehe da durchaus eine Verbesserung von Sicherheit und Qualität. Wie soll denn ein Tauchlehrer der nur spanisch sprechenden Ambulanz verklickern, dass einer seiner Kunden einen Dekounfall hatte, wenn er der Landessprache nicht mächtig ist. Dies nennt man Integration und sollte eigentlich für alle Personen, die sich längerfristig in einem fremden Land aufhalten, selbstverständlich sein.

    • Die Notrufe sind auch das Argument der Kanarischen Regierung. Allerdings rühmt sich die Kanarische Regierung regelmäßig damit, dass die Kanarische Rettungszentrale CECOES (Tel:112) Notrufe in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch direkt entgegennimmt und 40 weitere Sprachen verarbeiten kann. Dieses Argument ist also ein sehr schwaches. Hinzu kommt, dass Sicherheit ja schon lange vor dem Notruf anfängt: Wenn der Tauchleher dem Schüler die Sicherheitsregeln in dessen Sprache erläutern kann, lassen sich Unfälle von vornherein vermeiden. Im Hinblick darauf, dass der Notruf nach eigenen Angaben die wichtigsten europäischen Sprachen spricht, wäre es für die Sicherheit der Kunden wesentlich bedeutsamer, wenn im Aktivtourismus ihre Sprache gesprochen wird. Wenn der Gesetzgeber also ganz konsequent sein wollte, müsste er auch verlangen, dass der jeweilige Tauchlehrer sich mit seinen Schülern verständigen kann. Das müsste dann aber auch für den spanischen Tauchlehrer gelten.

      Gerade im Tourismusbereich ist es normal, dass es kurzfristige Arbeitsverhältnisse gibt: im Sommer Surflehrer, im Winter Skilehrer. Integration ist eine tolle Sache, aber die Freizügigkeit innerhalb der EU ist ein Grundrecht, dass nicht die Integration oder das Beherrschen der jeweiligen Sprache zur Bedigung hat.

  3. Meine Tochter, gebürtige Deutsche mit spanischer Nationalität, arbeitet in London als Internistin und musste dort ebenfalls einen Englisch-Examen ablegen, was nur eine Stufe unter dem Kenntnisstand von Englisch-Lehrern liegt.
    Fühlt sie sich dadurch benachteiligt? Nein.
    Wenn ich hier sehe, wie viele Residenten fast kein Spanisch können außer „Gracias“ und „una Cerveza“, und das oft nach langem Aufenthalt hier auf Teneriffa, bleibt nur Fremdschämen.

    • Hallo Michael. Sowohl bei einer Internistin als auch bei jemandem, der im Aktivtourismus arbeitet, kann ein sprachliches Missverständnis unter Umständen fatale Folgen haben.

      Es gibt dennoch einen großen Unterschied zwischen einer Internistin in England und jemandem der im Aktiv-Tourismus, z.B. als Tauchlehrer, auf den Kanaren arbeitet: Die Internistin in England wird in aller Regel mit englischsprachigen Patienten arbeiten. Der Tauchlehrer auf den Kanaren wird jedoch in mehr als 90% der Fälle mit nicht Spanisch-sprachigen Urlaubern arbeiten. Wenn die Internistin in England Englisch können muss, zielt das eindeutig auf die Sicherheit der Patienten ab. Wenn der Tauchlehrer, der z.B. mit englischen oder deutschen Urlaubern arbeitet, zwar Spanisch, nicht aber die Sprache seiner Schüler sprechen muss, können wir nicht erkennen, wie dies die Sicherheit des Tauchschülers verbessert.

      Die Vorschriften des Kanarischen Aktivtourimusgesetzes verfehlen nach Ansicht vieler Experten und Juristen die angebliche Zielsetzung, die die Kanarische Regierung mit „Verbesserung der Sicherheit und der Qualität“ angibt.
      Der Artikel kritisiert außerdem, dass an EU-Bürger höhere Sprachanforderungen gestellt werden, als ein eingebürgerte Spanier. Auch für diese Ungleichbehandlung gibt es im Hinblick auf die Sicherheit der Nutzer von Aktiv-Tourismus keine Notwendigkeit.

  4. So ein Schmarrn! Man darf auf den Kanaren nicht einfach als Tour-Guide arbeiten, nur weil man Spanier ist!! Bitte mal ein bisschen konkreter recherchieren, die Informationen hierzu stehen öffentlich zur Verfügung!! Ich bin ein IHK-geprüfter International Tour Guide, Reiseleiter und Gästeführer, bin IHK-zertifiziert, Spanierin, spreche 5 Sprachen und u.a. Spanisch und Deutsch perfekt, und die anderen recht gut, und darf trotz 15 Jahre Erfahrung als Tour Guide weltweit NICHT auf den Kanaren als tour guide arbeiten, weil man dafür die Genehmigung der Regierung braucht, und die bekommt man nicht mal eben so!! Tourismusstudium und Prüfungen sind die Voraussetzungen, genau wie in Italien, Griechenland, Türkei, Portugal, Ägypten u.v.a. Ländern… Jeder Tour Guide, der mal eben ne Tour führt, ganz egal welche Art von Tour, riskiert 3000 Euro Strafe und sogar das Gefängnis… und ich kenn welche, die bezahlt haben. Und die Veranstalter zahlen auch… Die einzige Insel, wo das evtl. ohne Risiken geht, ist auf Fuerteventura, weil dort kaum offizielle Tour Guides vorhanden sind, und weil dort keiner hinwill… ist ja auch viel zu anstrengend, dort zu arbeiten. Ich habe dort als Tour Guide gearbeitet und weiß genau, wovon ich hier schreibe. Und ja, es ist auch wichtig, dass man Spanisch spricht, aber auch alle anderen Sprachen. Und besser als die Canarios Spanisch zu sprechen wäre wünschenswert, da gehört auch nicht allzu viel dazu! Aber die wenigsten Canarios sind ja Tour Guides, da in 99% der Fälle kaum und auf jeden Fall nicht ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind.

    • Hallo Ruth, herzlichen Dank für deinen Kommentar. Bevor Du uns vorwirfst, nicht genau zu recherchieren, und die Ausführungen als „Schmarrn“ bezeichnest, solltest Du Dich bittes selbst besser informieren. Es geht in dem Aktiv-Tourismus-Gesetz nicht um „Reise-Leiter“ (Guias de Turismo), sondern um Anbieter von Aktiv-Tourismus-Aktivitäten. Also z.B. Guides von Fahrradtouren, Segwaytouren, Quadtouren, Reitausflügen, um Surflehrer, Tauchlehrer etc. Das spanische Wort hierfür wäre eher nicht „guia“, sondern „monitor“. Es sind also alles Aktivitäten, bei denen es nicht darum geht, den Kunden etwas über die Kanarischen Inseln zu erzählen, sowie es ein guia de turismo tut.(Los guías de turismo son profesionales que tienen la oportunidad de un contacto privilegiado con los turistas, dando a conocer el patrimonio natural y cultural de las islas, sus tradiciones y en esa medida tienen la responsabilidad de transmitir no solo una información amplia y veraz sino también de despertar en ellos el respeto y la pasión por las islas.)
      Was Du also über Geldstrafen erzählst, hat absolut gar nichts mit dem neuen Aktiv-Tourimus-Gesetz zu tun.

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