Mann verkauft gleiche Yacht zwei Mal

Die Guardia Civil in Gran Tarajal ermittelt gegen einen 44-jährigen Betrüger, der dieselbe Yacht gleich zwei Mal verkauft haben soll. Eine Anzeige des ersten Käufers im April 2018 brachte alles ins Rollen. Der Mann gab an, im Juni 2017 eine Yacht für 30.000 Euro erworben zu haben. Aufgrund eines Defekts an der Steuerung habe diese aber seit August im Hafen von Gran Tarajal gelegen. Zur selben Zeit etwa sei er dann auch in seine Heimat Málaga zurückgereist. Bei seiner Rückkehr nach Fuerteventura wäre die Yacht plötzlich aus dem Liegeplatz verschwunden. Laut Auskunft der Hafenbehörde hätte sie der Eigentümer abgeholt.

Ermittlungen

Wie die Polizei herausfand, schien die Yacht trotz eindeutiger Kaufunterlagen weiterhin auf den Namen des Verkäufers zu laufen. Offenbar hatte der Käufer bis dato noch keine offizielle Eigentumsübertragung vorgenommen. Auf der Suche nach der Yacht arbeitete man auch mit der Polizei auf Teneriffa zusammen, da der Verkäufer von dort stammte. Es folgten etliche Aussagen von Zeugen und eine genaue Durchsicht der bei Puertos Canarios vorgelegten Dokumente. Heraus kam, dass der Verkäufer – und nach wie vor eingetragener Eigentümer – die Yacht im Februar 2018 ein zweites Mal verkauft hatte. Diesmal ging sie für 5.000 Euro an zwei Personen, die scheinbar absichtlich keine offiziell Eintragung des Kaufs  vorgenommen hatten. Auch nach der zweiten Transaktion blieb der 44-Jährige also der eingetragene Eigentümer.

Die zweiten Käufer zerlegen die Yacht

Die beiden neuen Käufer hatten die Yacht zu einem bestimmten Zweck gekauft. Sie zerlegten sie in Einzelteile und verkauften den Rumpf für 1.000 Euro an einen dritten Käufer – der einzige, der den Eigentumsübertrag offiziell einreichte. Der Kaufvertrag hierzu war jedoch gefälscht und lief auf den ursprünglichen Verkäufer, ohne dass dieser dem zugestimmt hatte, geschweige denn davon wusste.
Letztlich ermittelt die Polizei nicht nur wegen Betrugs gegen den Eigentümer der Yacht, sondern auch wegen Dokumentenfälschung gegen die beiden zweiten Käufer, die anfänglich sogar noch als Zeugen befragt worden waren.

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