La Oliva geht gegen Wildcamper vor

Wie schon in den Sommermonaten der vergangenen Jahre, hat die Gemeindepolizei von La Oliva die Kontrollen von Wildcampern intensiviert. An der Nordküste von Fuerteventura gibt es 4 ausgewiesene Zonen, in den das Campen erlaubt ist. Außerhalb dieser Zonen ist es dagegen verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Erst Ermahnung, dann Anzeige

Allerdings haben die Umweltbeamten der Gemeindepolizei vor allem die Aufgabe, die wilden Camper zunächst über ihr rechtswidriges Verhalten aufzuklären, bevor sie den Block mit den Strafzetteln zücken. Wer sich aber trotz Aufklärung und Ermahnung durch die Beamten nicht an die Regeln hält und sich erneut erwischen lässt, muss mit einer Anzeige rechnen. Rund ein Dutzend Anzeigen mussten die Beamten bereits schreiben.

Zwar darf man tagsüber mit seinem Wohnmobil in der Nähe der Strände parken, wie mit jedem anderen Fahrzeug auch. Aber es ist nicht gestattet, auf öffentlichen Grund die Wohnmobile oder Wohnwagen aufzubocken oder zu stabilisieren. Es ist auch nicht erlaubt, Tische, Stühle oder andere Gegenstände um das Wohnmobil herum aufzubauen.

Von 22.00h bis 7.00h ist das Parken an der Playa de la Concha verboten. Die Gemeinde hat diese Regelung eingeführt, um die Regeneration dieses Strandes zu begünstigen und zu verhindern, dass die Dauerparker den Tagesbesuchern die Parkplätze zustellen.

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