Gesuchter Verdächtiger fliegt mit geliehenem Ausweis von Fuerteventura nach Gran Canaria

Nachdem ein Mann im August 2018 seine Partnerin bei einem Urlaub auf Fuerteventura schwer misshandelt hatte, entzog sich dieser seiner Festnahme durch Flucht nach Gran Canaria. Dort wurde er am 27.08.2018 von Beamten der Guardia Civil festgenommen.

Da der Tatverdächtige auf keiner Passagierliste weder von Flugzeugen noch von Fähren zu finden war, hatten die Ermittler den Mann zunächst noch auf Fuerteventura vermutet und nur hier gesucht.

Offenbar hatte ihm ein Freund zur Flucht nach Gran Canaria verholfen. Die Auswertung von Überwachungsvideos am Flughafen ergab, dass der Flüchtige mit einem Freund das Flughafenterminal betreten hatte. Der Freund kaufte dort ein Ticket auf seinen eigenen Namen und händigte dem Gesuchten die Bordkarte und seinen Personalausweis aus.

Zunächst ging der Plan auf. Der Tatverdächtige konnte unbehelligt nach Gran Canaria reisen und sich so für ein paar Tage der Justiz entziehen.

Teures Nachspiel

Das Ausleihen der Identität könnte nun für beide Beteiligten erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es handelt sich dabei nämlich laut spanischem Flugsicherheitsgesetz um eine sehr schwere Ordnungswidrigkeit. Das Gesetz sieht dafür ein Bußgeld von 90.001 bis 225.000€ vor. Beide Männer wurden deswegen angezeigt und somit droht beiden ein entsprechendes Bußgeld.

Es ist das erstem Mal, dass in Spanien ein Bußgeldverfahren auf Grundlage des Flugsicherheitsgesetzes eingeleitet wird.

Der wegen Körperverletzung und häuslicher Gewalt Beschuldigte sitzt in Untersuchungshaft.

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