Untersuchungshaft für Säure-Angreifer

Das Gericht, das den Fall der mit Säure verätzten Frau auf Teneriffa bearbeitet, hat am 23.11.2018 gegen den Angeklagten 45-jähirgen Italiener Maeto E.A., Untersuchungshaft ohne die Möglichkeit gegen Kaution frei zu kommen verhängt. Auch die neue Freundin des Angeklagten, die 36-jähirge I.A. muss in Untersuchungshaft.

Der Anklagte und das spätere Opfer hatten eine Beziehung, die das Opfer beendet haben soll, als es herausfand, das E.A. in Italien, eine andere Frau hatte. E.A. hatte sich sich aus beruflichen Gründen teilweise auf Teneriffa und teilweise in Italien aufgehalten. Der Mann wollte das Ende der Beziehung aber nicht akzeptieren. Er soll der Frau in den sozialen Medien und per Email gedroht haben.

Anreise aus Italien mit der Freundin

Nachdem er herausgefunden hatten, das das Opfer eine neue Beziehung eingegangen ist, ist der Angeklagte mit seiner Freundin aus Italien angereist und soll dann am 20.11. gemeinsam mit seiner der Frau dem 25-jährigen Opfer vor dessen Haustür aufgelauert haben.

Als das Opfer dann das Haus verließ und den Mann erkannte, versuchte es zu Fuß zu fliehen. Sie wurde aber von der neuen Freundin zu Fuß verfolgt, während Mateo E.A. den beiden Frauen im gemieteten Fiat folgte.

Als die neue Freundin das Opfer eingeholt hatte, soll sie dem Opfer eine „korrosive Flüssigkeit“, die sie in einer Flasche dabei hatte, ins Gesicht geschüttet haben. Dabei entstanden beim Opfer Verletzungen verschiedenen Grades, die später ärztlich behandelt werden mussten.

Die Angreiferin und Mateo E.A. flüchteten gemeinsam im gemieteten Fiat.

Passanten leisteten erste Hilfe. So konnten sie die Wirkung der korrosiven Flüssigkeit minimieren bis medizinische Hilfe eintraf.

Das italienische Paar kehrte zu seinem gemieteten Domizil zurück. Dort packte es die wichtigsten Sachen zusammen und versuchte dann sich am Flughafen nach Italien abzusetzen. Dort wurden beide dann festgenommen.

Der Richter legte seiner Entscheidung zur Anordnung der Untersuchungshaft das Delikt der Körperverletzung zugrunde. Die Höchststrafe in diesem Fall kann bis zu 12 Jahre Haft bedeuten.

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