Oberstes Gericht hebt Verbot von Ferienwohnungen in touristischen Zonen auf

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Autor FDV, Quelle Wikipedia

Die Kanarische Regierung ist mit ihrem Versuch, die private Vermietung von Ferienwohnungen in touristischen Zonen zu verbieten, kläglich gescheitert.

Nachdem sie schon mit dem Urteil des Provinzgerichts (Tribunal Superior de Justicia de Canarias) vom Mai 2017 eine kräftige Ohrfeige einstecken musste, hat nun der Oberste Spanische Gerichtshof (Tribunal Supremo) das Urteil am 21.12.2018 bestätigt: Die Kanarische Regierung darf die Vermietung von privaten Ferienwohnungen in touristischen Zonen nicht verbieten. Punkt!

In der Urteilsbegründung heißt es: „Diese Einschränkung verstößt gegen die in der Verfassung verankerte Gewerbefreiheit. Außerdem werden durch das Gesetz die Grundsätze der Europäischen Dienstleistungsdirektive verletzt. Die Analyse des Verfahrens bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes führt zu dem Schluss, dass die einzige plausible Erklärung für das Verbot der Versuch ist, die traditionellen Beherbergungsformen zu bevorzugen. Dies verstößt auch gegen die Prinzipien der Notwendigkeit und Angemessenheit.“

Mit anderen Worten: Das Gericht hat bestätigt, dass das Verbot der Ferienvermietung einzig und allein ein Geschenk der Kanarischen Regierung an die Hotellobby war.

Bereits die „Nationale Kommission für Markt und Wettbewerb“ hatte vor dem ersten Urteil dieselbe Auffassung vertreten.

Das Urteil des Obersten Gerichts betonte, dass die Kanarische Regierung in ihrem Einspruch gegen das vorinstanzliche Urteil klar gezeigt habe, dass die Idee, Ferienwohnungen aus touristischen Zonen zu verbannen, allein wirtschaftliche Gründe hatte: die Ferienwohnungen sollten Hotels und touristischen Apartments keine Konkurrenz machen. Diese Absicht begründe jedoch in keiner Weise ein „öffentliches Interesse“, dass einen Eingriff in von der Verfassung garantierte Rechte rechtfertigen würde.

Das Gesetz zur Regulierung der Ferienvermietung der Kanarischen Regierung aus dem Jahr 2015 erlaubte diese nur in Wohngebieten. In Gebieten, die von der Stadtplanung als „touristisch“ oder „gemischt“ ausgewiesen waren, untersagte das Gesetz die Ferienvermietung dagegen. Durch diese Klausel wäre die private Ferienvermietung de facto fast auf dem gesamten kanarischen Archipel verboten gewesen. Auch das Vermieten von einzelnen Zimmer (Bed & Breakfast) sollte verboten sein. Hierzu steht eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes jedoch noch aus.

Seit dem ersten Urteil arbeitet die Kanarische Regierung an einem neuen Gesetz zur Regulierung der Ferienvermietung. Der Entwurf sieht, wenn auch etwas anders formuliert, dieselben Verbote erneut vor. Außerdem sollen Gemeinden und Inselverwaltung in die Entscheidung einbezogen werden, wo eine Ferienvermietung möglich sein soll.

Wird die Kanarische Regierung es wagen, das Urteil des Obersten Gerichtshofes zu ignorieren?

Nach dem Urteil des Obersten Gerichts warten die Betroffenen gespannt auf mögliche Änderungen im neuen Gesetzentwurf. Viele rechnen jedoch damit, dass die Kanarische Regierung erneut versuchen wird, ein Gesetz im Sinne der Hotellobby zu beschließen.

Der Kanarische Ferienvermieter-Verein ASCAV, der rund 1.400 Eigentümer vertritt, ist sich bewusst: „Wir haben eine Schlacht gewonnen, aber noch nicht den Krieg. Nun müssen wir uns mit den Restriktionen auseinandersetzen, die uns im Bereich der Stadtplanung völlig unbegründet auferlegt werden sollen und mit denen die Rechte der Bürger weiterhin verletzt werden. Der Verein hat bereits angekündigt, auch gegen das neue Gesetz zu klagen, wenn darin erneut unrechtmäßige Vorschriften enthalten sein sollten.

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