Am 12.03.2019 hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit sämtliche Flugoperationen für Maschinen vom Typ Boeing 737 Max-8 und Max-9 im europäischen Luftraum verboten. Die Behörde hatte diese Maßnahme verhängt, nachdem eine brandneue Maschine dieses Typs der Ethiopian Airlines am 10.03.2019 abgestürzt war. Es handelte sich dabei bereits um den zweiten Absturz einer Maschine dieses Typs innerhalb von 6 Monaten.
Auf den Kanarischen Inseln, genauer auf Gran Canaria und Teneriffa, sind insgesamt 7 Maschinen dieses Typs von dem Flugverbot betroffen. Diese gehören den Fluggesellschaften Norwegian, Tui Fly, Thomson und Travel Service.
Für den ersten Tag des Stillstandes müssen die Fluggesellschaften 1.729,63€ an Parkgebühren an den Flughafen zahlen. Jeder weitere Tag verursacht Parkgebühren von 942€.
Doch die Parkgebühren sind für die Fluggesellschaften sicher das kleinere Problem. Zunächst mussten natürlich sämtliche geplanten Flüge umorganisiert werden, damit die Urlauber in ihre Heimat zurückkehren konnten. Dafür setzten die Fluggesellschaften andere Maschinen ein.
Wirtschaftlicher Schaden noch nicht absehbar
Weitaus teurer als die Parkgebühren dürften für die Fluggesellschaft der Verlust an Umsatz und die weiterlaufenden Finanzierungskosten sein. Eine Boeing 737-Max 8 kostet in der Anschaffung mindestens 100 Mio. US-Dollar. Rechnet man mit Kapitalkosten von 3%, belaufen sich allein die Zinsen auf 3 Mio. Dollar jährlich. Das entspricht rund 8.200 Dollar pro Tag. Nicht zu beziffern ist darüber hinaus der Imageschaden für die Gesellschaften.
Die Fluggesellschaften haben bereits angekündigt, den Flugzeughersteller Boeing für den entstehenden Schaden haftbar zu machen. Es ist momentan nicht absehbar, wie lange das Flugverbot in Kraft bleibt. Zunächst muss der Fehler, der zu den Abstürzen geführt hat gefunden und analysiert werden. Danach muss der Fehler behoben werden, bevor die Flugsicherheitsbehörden den Betrieb wieder erlauben können.
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