Seit Anfang August 2019 setzt die Spanische Straßenverkehrsbehörde (DGT) Drohnen zur Jagd auf Verkehrssünder ein. Ausgerechnet auf den Kanarischen Inseln kommen die 3 ersten Verkehrsüberwachungs-Drohnen zum Einsatz. Der Grund: Auf den Kanarischen Inseln verfügt die DGT nicht wie in anderen Gebieten Spaniens über Hubschrauber.
Die Drohnen sollen vor allem an Stellen eingesetzt werden, an denen es um den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer geht.
Die Kanarischen Inseln sind die erste Region Spaniens, in denen die Drohnen zum Verhängen von Bußgeldern eingesetzt werden. In anderen Regionen dienen sie zurzeit nur zur allgemeinen Verkehrsüberwachung.
Zu Beginn kommen die Drohnen auf Gran Canaria und Teneriffa zu Einsatz. Ob Autofahrer auf Fuerteventura mit einem „Luftangriff“ rechnen müssen, ist noch nicht bekannt gegeben worden.
Drohnen können fast alle Sünden entdecken aber keine Geschwindigkeit kontrollieren
Die Drohnen vom Typ DJI Matrice 200 verfügen über eine hochauflösende Kamera, die problemlos einen Blick ins Innere der Fahrzeuge ermöglicht. Dadurch können sie z.B. das Fahren ohne Gurt oder das Telefonieren während der Fahrt aufklären.
Die Drohnen können in einer Flughöhe von bis zu 120 Metern operieren. Der Aktionsradius beträgt rund 500 Meter. Dadurch können sie verdächtigen Fahrzeugen mehrere Hundert Meter folgen und verkehrswidriges Verhalten über eine längere Strecke dokumentieren. Die Drohne kann zwar nur rund 20 Minuten in der Luft bleiben. Da sich aber die aufladbaren Akkus innerhalb von Sekunden wechseln lassen, können sie praktisch kontinuierlich in der Luft bleiben.
Aus Sicherheitsgründen fliegen die Drohnen nicht direkt über der Straße sondern daneben. Aufgrund ihrer geringen Größe und ihres „Angriffswinkels“ sind die Drohnen von Autofahrern praktisch nicht auszumachen.
Ein Drohneneinsatzteam besteht aus drei Personen: dem Drohnenpiloten, dem Kamera-Bediener und einem Beamten der Verkehrsabteilung der Guardia Civil. Dieser kann die gefilmten Verkehrssünden zur Anzeige bringen. Der Bußgeldbescheid kann entweder per Post zugestellt werden, oder der Verkehrssünder wird herausgewunken und bekommt sein Knöllchen an Ort und Stelle.
Die Drohnen können bis auf Geschwindigkeitsüberschreitungen fast alle Verkehrssünden dokumentieren. Das Überholen im Überholverbot, das Überfahren von durchgezogenen Linien, zu dichtes Auffahren, das Überfahren von Ampeln oder Stoppschildern, das Gefährden von Radfahrern beim Überholen lassen sich problemlos aus der Luft erkennen.
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