Beamte der Nationalpolizei haben Anfang Juni 2020 in Fuerteventuras Hauptstadt Puerto del Rosario zwei mutmaßliche Drogendealer festgenommen. Einer der beiden Männer im Alter von 43 und 44 Jahren war bereits vorher durch Straftaten aufgefallen.
Bei Durchsuchungen verschiedener Immobilien im Zusammenhang mit der Festnahme fanden die Ermittler insgesamt 304,5 Kilo Haschisch. Außerdem beschlagnahmten sie 282.000 Euro Bargeld sowie Uhren, Schmuck und zwei hochwertige Fahrzeuge.
Die Ermittlungen begannen, nachdem die Nationalpolizei Kenntnis davon erhalten hatte, dass ein 44-jähriger Mann in Puerto del Rosario Drogen, hauptsächlich Haschisch, verkaufte. Den Beamten gelang es, mehrere Immobilien ausfindig zu machen, die dem Tatverdächtigen als Versteck für große Mengen Drogen dienen könnten.
Die Ermittler erwirkten einen Durchsuchungsbeschluss und entdeckten in einer ersten Durchsuchung 150kg Haschisch. Darauf hin wurde der Mann wegen des Verdachts auf Drogenhandel festgenommen.
Bei den weiteren Ermittlungen konnten die Drogenfahnder einen zweiten 43-jährigen Mann als mutmaßlichen Mittäter identifizieren. Bei seiner Festnahme in Puerto del Rosario trug er eine Tasche mit 2 Kilogramm Haschisch bei sich.
Nach dieser zweiten Festnahme führte die Polizei eine weitere Hausdurchsuchung durch und entdeckte dabei 282.000€ Bargeld, Uhren, Schmuck und die beiden Fahrzeuge. Bei Durchsuchung eines Abstellraums und eines Garagenplatzes fanden sie weitere 125 und 30 Kilogramm Haschisch.
Die beiden Tatverdächtigen wurden der Justiz überstellt.
Der Handel mit Drogen ist im spanischen Strafgesetzbuch im Kapitel III über die „Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit“ geregelt. Der Artikel 368 sieht für den Handel mit Drogen bzw. für deren Besitz zum Zwecke des Handelns Haftstrafen zwischen 3 und 6 Jahren und Geldstrafe vom 1- bis 3-fachen des Wertes der Drogen vor, wenn es sich um „harte Drogen“ handelt, also um Substanzen, die schwere gesundheitliche Schäden verursachen.
Bei den „weichen“, weniger gefährlichen Drogen wie z.B. Haschisch sieht das Gesetz Haftstrafen zwischen einem und drei Jahren und Geldstrafe vom 1 bis 2-fachen Wert der Drogen vor.
Diese Strafmaße gelten, wenn keine erschwerenden Umstände hinzukommen.
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