Den Beamten der Verkehrspolizei der Guardia Civil gelang es am 23.08.2020 einen mutmaßlichen Verkehrsstraftäter auf Fuerteventura zu ermitteln und zur Anzeige zu bringen.
Die Ermittlungen begannen, nachdem am 22.08.2020 gegen 19:32h ein Mietwagen auf der FV-1 ein Mietwagen mit einer Geschwindigkeit von 194 km/h geblitzt wurde. Erlaubt waren an dieser Stelle maximal 100 km/h. Die Schwelle zur Straftat liegt in Spanien bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 80 km/h außerhalb und bei 60 km/h innerhalb von geschlossenen Ortschaften. Bei 94 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mussten die Beamten also vom Vorliegen einer Straftat ausgehen und leiteten entsprechende Ermittlungen ein.
Die Polizei fand das Auto in der Nacht zum 23.08.2020 in El Castillo im Gemeindegebiet von Antigua und überwachte es solange, bis der Fahrer es am Morgen danach wieder benutzen wollte. Die Beamten identifizierten den mutmaßlichen Straftäter und überstellten ihn dem Bereitschaftsrichter in Puerto del Rosario.
Der Artikel 379 des spanischen Strafgesetzbuchs (código penal) sieht für die oben beschriebenen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Strafe eine Haftstrafe von 3 bis 6 Monaten oder eine Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten oder gemeinnützige Arbeit von 31 bis 90 Tagen vor. Hinzu kommt ein Fahrverbot von 1 bis 4 Jahren. [Anm. der Redaktion: in Spanien werden Geldstrafen nicht in Tagessätzen sondern in Monaten bemessen]
Die Verurteilung von Verkehrsstraftagen erfolgt in Spanien bei eindeutiger Beweislage oder einem Geständnis des Beschuldigten in einem Schnellverfahren. Der Prozess findet in der Regel innerhalb weniger Tage statt.
Ein mutmaßlicher Verkehrsstraftäter ohne festen Wohnsitz in Spanien muss unter Umständen bis zum Verfahren in Polizeigewahrsam bleiben, damit er sich dem Verfahren nicht entziehen kann.
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Solche Strafen müssten in Deutschland auch eingeführt werden, aber unsere Niete von von Ver-
kehrsminister hat ja keinen Arsch in der Hose
welche Nationalität welche Automarke Typ etc , 10Jahre Gefängnis wäre angemessen
Leider Alltag
Auch viele Insulaner sind gerne zu schnell unterwegs,merken wir immer wieder wenn wir im Urlaub mit Mietwagen unterwegs sind ,mit normal erlaubtem Tempo immer das Gefühl für alle anderen zu langsam zu sein.Besonders schlimm auf den beiden Pisten FV-1 und FV-2.Bei diesen beispielhaften Strafen sehr verwunderlich, da würden sich doch mehr Kontrollen so richtig lohnen.
So was sollte man hier in Deutschland auch einführen! Würde bestimmt helfen!
Nachdem die Küstenstrasse ja nun doch offen bleibt…. obwohl das eine Grundvoraussetzung für diese ansonsten völlig überflüssige Autobahn quer durch den Norden der Insel war…. könnte man das Teilstück zwischen La Caldereta und Corralejo doch zu so einer Art zweite Avus machen.
https://de.wikipedia.org/wiki/AVUS
Zitat:
Die AVUS führt vom Funkturm, an dem sie einen Anschluss zum Berliner Stadtring (A 100) hat, rund neun Kilometer geradeaus durch den Grunewald bis nach Nikolassee. Bis zum April 1998 wurde die AVUS zusätzlich an bestimmten Wochenenden auch als Rennstrecke genutzt.
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Als Touristenmagnet wäre die sicher erfolgreicher, als der inzwischen abgefackelte Acua Water Park.
f.
12 Monate Geldstrafe „plus“ 4 Jahre Führerschein weg.
Das muß richtig weh tun.
194 Km/H fährt man ganz bewusst. Da kann man sich nicht rausreden.