Fuerteventura: Bande erpresst über 5.000€ von Geschäftsmann in Puerto del Rosario

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Die Nationalpolizei hat in der Hauptstadt Fuerteventuras 6 Männer und einen Minderjährigen festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, einen Geschäftsmann erpresst zu haben.

Der Mann hatte sich im Juni an die Polizei gewendet. Den Beamten erzählte er, dass mehrere Männer, allesamt Bekannte eines Familienmitglieds des Mannes, ihn zur insgesamt vier Geldzahlung gezwungen haben sollen. Sie hätten ihn bedroht, um die Summe zu erpressen. Insgesamt habe der Mann bei den vier Zahlungen über 5.000€ an seine Erpresser bezahlt.

Im August wollten die Erpresser dann eine weitere Zahlung von 6.000€, die der Geschäftsmann aber nicht zahlen wollte. Darauf hin sollen ihn die Männer mit dem Tode bedroht haben. Außerdem sollen sie Schäden an Privateigentum des Mannes sowie in seinen Geschäften angerichtet haben.

Polizei identifiziert die mutmaßlichen Täter

Dank der polizeilichen Ermittlungen konnten die mutmaßlichen Erpresser identifiziert werden. Es handelt sich um sechs Männer im Alter zwischen 25 und 46 Jahren sowie um einen Minderjährigen.

Nach den Ermittlungen sollen zwei der Täter die Haupttäter sein, die die Fäden gezogen haben sollen. Sie seien perfekt über die Eigentumsverhältnisse des Opfers informiert gewesen, weil sie den Mann intensiv ausgespäht haben sollen.

Die mutmaßlich Erpresser müssen sich nun vor Gericht für ihre Taten verantworten. Der minderjährige mutmaßliche Täter wurde an die zuständige Gerichts-Sektion übergeben. Sein Fall wird vor einem Jugendgericht verhandelt.

Strafe bei Erpressung

Wer um sich zu bereichern einen anderen mit Gewalt oder durch Einschüchterung dazu bringt, ihm Geld zu bezahlen, oder ein anderes juristisches Geschäft (zum Beispiel das Überschreiben von Autos, Häusern etc.) zu seinen Gunsten abzuschließen, macht sich der Erpressung (spanisch extorsión) schuldig. Die Strafe für diese Tat ist im Artikel 243 des spanischen Strafgesetzbuchs (Código Penal) festgelegt. Eine ein bis fünfjährige Haftstrafe schlägt für dieses Delikt zu Buche, unabhängig davon, ob der Erpresser physische Gewalt angewendet hat, oder nicht.

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