Polizei beendet am Ostersamstag illegale Party in Ferienhaus in Corralejo

Party-Corralejo-Fuerteventura

Die verschärften Corona-Regeln über die Ostertage auf den Kanarischen Inseln und die Regelungen der „roten“ Coronaampel, die seit dem 22.03.2021 auf Fuerteventura gelten, sind eindeutig: Es ist zurzeit nicht erlaubt, dass sich Personen, die nicht zusammenleben, sich zuhause treffen dürfen.

Selbstverständlich gilt diese Regel auch für die Mieter einer Ferienwohnung.

Die Behörden auf Fuerteventura hatten vor den Osterfeiertagen angekündigt, alle Ressourcen, die ihnen zur Verfügung stehen, auf die Straße zu bringen.

Und so musste am frühen Morgen des Ostersamstag eine Einheit der Guardia Civil aus Puerto del Rosario ausrücken, um eine Party in Corralejo zu beenden.

Die Polizei wurde darüber verständigt, dass in einer touristischen Anlage im Zentrum von Corralejo in einem Ferienhaus eine Party mit vielen Teilnehmern gefeiert wurde. Die Polizei konnte vor Ort bestätigen, dass aus einem Ferienhaus in dieser Anlage laute Musik dröhnte und zahlreiche Personen ohne Abstand und Maske zusammen feierten.

Die Polizei forderte den Verantwortlichen auf, sich zu erkennen zu geben und identifizierte anschließend 13 weitere Personen, die sich im Inneren der Wohnung befanden. Es handelte sich um eine Gruppe von Touristen.

Die Guardia Civil erstattete gegen alle Anwesenden eine Anzeige auf Grundlage des Königlichen Dekrets 14/2020 wegen Missachtung der Maßnahmen zur Vorbeugung und Eindämmung von Covid-19.

Die Kommandantur der Guardia Civil erklärte in einer Pressemitteilung , dass dies nicht der einzige Einsatz dieser Art in dieser Nacht war. Auch in einem Lokal im Kern von Corralejo musste die Guardia Civil wegen Nichteinhaltung der Maßnahmen aktiv werden.

Bußgelder für Veranstaltung und Teilnahme an Partys unter Missachtung der Corona-Maßnahmen

Sowohl die Veranstaltung als auch die Teilnahme an Veranstaltungen oder Treffen mit bis zu 20 Personen, bei denen offensichtlich gegen die Corona-Schutzmaßnahmen verstoßen wird, gilt als „leichter“ Verstoß und ist mit einem Bußgeld zwischen 100 und 3.000 Euro bedroht.

Die Organisation einer nicht genehmigten Veranstaltung mit mehr als 20 und maximal 200 Teilnehmer wäre ein schwerer Verstoß, der mit 3.001 bis 60.000€ geahndet werden kann.

Für das Nicht-Tragen oder nicht korrekte Tragen der Maske ist eine Bußgeld von 100 Euro festgesetzt.

Guardia Civil beendet in der Nacht zu Ostersamstag illegale Party in Corralejo/ Fuerteventura

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