Fehler der Kanarischen Regierung verhindert Verlängerung des „freiwilligen“ Covid-Zertifikats

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Am 3. Februar 2022 hatte die kanarische Regierung vorzeitig das Ende der Verpflichtung zur Vorlage des 3G-Zertifikats beschlossen. Schon am nächsten Tag, 04. Februar 2022, trat die Änderung in Kraft und zum Besuch von Bars, Restaurants, Fitnesscentern usw. war es nicht mehr nötig nachzuweisen, dass man entweder geimpft, genesen oder negativ getestet war.

Gleichzeitig zur Verkündung des Endes der 3G-Pflicht kündigte die kanarische Regierung an, wieder zur vorherigen Regelung zurückzukehren, die bis einschließlich 09. Februar 2022 bereits gerichtlich genehmigt war und danach automatisch auslief, sofern sie nicht rechtzeitig verlängert würde. Diese vorherige Regelung sah vor, dass die Betreiber von entsprechenden Betrieben selbst entscheiden könnten, ob sie von ihren Kunden die Vorlage eines Covid-Passes verlangen wollten.

Als Gegenleistung für diese „freiwillige“ 3G-Regel hätten diese Lokale für sich die Maßnahmen der jeweils niedrigeren Corona-Ampel-Phase anwenden dürfen.

Da eine solche Regelung jedoch in die Grundrechte der Bürger eingreift, ist immer eine Billigung der Maßnahmen bzw. deren Verlängerung durch das Obere Gericht der Autonomen Region, in diesem Fall also durch das TSJC (Tribunal Superior de Justicia de Canarias), erforderlich.

Gericht nutzt Frist zur Entscheidung aus

Diese Genehmigung hatte die kanarische Regierung auch beim TSJC beantragt, allerdings erst am 07. Februar 2022. Dieser Tag lag zwar noch rechtzeitig vor dem Auslaufen der alten Regelung. Allerdings hatte das Gericht drei Tage Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Dies tat es dann am 10. Februar.

Am 10. Februar war die alte Regelung jedoch bereits außer Kraft. Und einem Antrag auf Verlängerung einer bereits nicht mehr rechtskräftigen Regelung könne grundsätzlich aus formalen Gründen nicht stattgegeben werden, so das Gericht.

Außerdem gab es laut Gericht ein weiteres Problem: die kanarische Regierung hatte beantragt, die Verlängerung rückwirkend ab dem 04. Februar zu genehmigen, also ab dem Tag, an dem die verpflichtende 3G-Regel geendet hatte.

Dies wäre laut Gericht auch nicht möglich gewesen, da eine rückwirkende Einschränkung von Grundrechten gegen die spanische Verfassung verstoßen hätte.

Die Ablehnung der Verlängerung der „freiwilligen“ Anwendung des Covid-Zertifikats erfolgte also nicht durch eine Abwägung inhaltlicher Fragen, sondern lediglich aus formalen Gründen.

Hätte die kanarische Regierung also die Verlängerung bereits am 03. Februar beim Gericht beantragt, als sie bereits die Absicht erklärt hatte, hätte das Gericht in der Sache des Antrags entscheiden müssen.

Im Endeffekt ist die 3G-Pflicht auf den Kanaren nun für alle abgeschafft, egal ob „freiwillig“ oder „zwangsweise“.

Darüber hinaus werden auf allen Inseln die Corona-Maßnahmen der jeweils niedrigeren Corona-Ampel angewendet.

Fuerteventura befindet sich zurzeit in Ampelphase „rot“. Es gelten aber die Regeln der Ampelphase „gelb“.

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