Die Guardia Civil der Wache von Morro Jable hat am 19. April 2022 einen 39-jährigen Mann festgenommen. Diesem wird ein vollzogener und ein versuchter Einbruch in Costa Calma und Morro Jable zur Last gelegt. Bei mindestens einem der beiden Taten soll er einen Störsender verwendet haben, um die Kommunikation der Alarmanlage mit der Sicherheitszentrale zu unterbinden.
Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, schließt die Polizei nicht aus, dass dem Verdächtigen weitere Taten zugeordnet werden oder dass weitere Verdächtige ermittelt werden können.
Die Polizei erfuhr von den beiden Einbrüchen durch die entsprechenden Strafanzeigen der Geschädigten. Die erste Tat, der versuchte Einbruch, ereignete sich am 26. Januar 2022. Die Geschädigten trugen vor, dass eine Glasscheibe eines Supermarktes innerhalb eines Einkaufszentrums in Solana de Matorral („Jandia“)/ Morro Jable eingeschlagen wurde, und dass der oder die Täter den Ort des Geschehens offenbar wegen des lauten Signals der Alarmanlage unverrichteter Dinge verließen.
Noch in derselben Nacht brachen der oder die Täter die Eingangstür eines Spielsalons auf, stahlen die Registrierkasse, einen tragbaren Computer und mehrere Flaschen mit alkoholischen Getränken.
Aufgrund der Anzeigen nahm die Guardia Civil die Ermittlungen auf. Sie sicherten Spuren an den Tatorten und werteten die Aufnahmen von Sicherheitskameras der betroffenen und von umliegenden Geschäften aus.
Anhand der Videoaufnahmen konnten die Ermittler auch herausfinden, dass beide Taten von denselben Tätern ausgeführt wurden. Außerdem konnten die feststellen, dass beim vollzogenen Einbruch in Costa Calma ein ausgeklügelter Störsender zum Einsatz gekommen ist, um die Kommunikation der Alarmanlage zu unterbinden.
Weitere Nachforschungen mit Hilfe der Videoaufnahmen ermöglichten es den Beamten, die Identität eines mutmaßlichen Täters festzustellen. Dieser war der Polizei bereits wegen anderer Eigentumsdelikte bekannt.
Die Festnahme gelang der Guardia Civil letztlich bei einer routinemäßigen Straßenkontrolle. Bei der Kontrolle hatte der Tatverdächtige Kleidungsstücke und andere Gegenstände im Auto, die in einem Zusammenhang mit den Einbrüchen stehen.
Bußgeld zwischen 500.000 und 20 Mio. Euro für Verwendung von Störsendern
Abgesehen von den möglichen Haftstrafen wegen Einbruchs und versuchten Einbruchs müssen sich die Tatverdächtigen wegen der Verwendung des Störsenders verantworten. Diese ist nach dem spanischen Telekommunikationsgesetz eine schwere bis sehr schwere Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld liegt bei mindestens 500.000 und maximal 20 Mio. Euro.
In Spanien sind die Einfuhr, der Handel, die Installation und der Betrieb von Störsendern genau wie überall sonst in der EU verboten.
Ausnahmen sieht das Gesetz in Spanien nur für Polizei und autorisierte Behörden vor.
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