SpTH-Formular und QR Code entfallen für Inhaber eines EU-Covid-Passes bei Einreise nach Spanien

EU-Covid-Zertifikat-statt-SpTH

Ab dem 06. April 2022 brauchen Inhaber eines EU-Covid-Passes, in dem der Nachweis über Impfung, Genesung oder negativen Test vermerkt ist, daneben keine weiteren Dokumente mehr für die Einreise nach Spanien.

Das heißt mit anderen Worten, wer Impfung, Genesung oder negativen Test mittels eines EU-Covid-Zertifikats nachweisen kann, braucht nicht noch zusätzlich die zugrundeliegenden Nachweise für die Impfung, Genesung oder Test als gesonderte Dokumente mitzuführen.

Auch das SpTH-Formular und der zugehörige QR-Code sind in diesem, und nur in diesem, Fall nicht mehr erforderlich.

Einreise nach Spanien weiterhin nur mit Nachweis über Impfung, Genesung oder negativen Test

Wer ab dem 06. April 2022 per Flugzeug oder Schiff nach Spanien einreist, braucht weiterhin einen Nachweis über Impfung, Genesung oder einen negativen Test.

Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.

Wer nicht über ein EU-Covid-Zertifikat verfügt (siehe oben), kann den Nachweis auch in Form eines anderen anerkannten Dokuments erbringen. Allerdings ist dann auch weiterhin das SpTH Formular auszufüllen und der damit generierte QR-Code mitzuführen.

Die Dokumente für den Nachweis werden in Spanisch, Englisch, Deutsch oder Französisch anerkannt.

In der Praxis dürfte das bedeuten, dass ungeimpfte, nicht vollständig geimpfte oder nicht nach 270 Tagen (9 Monaten) geboosterte Personen auch weiterhin einen Test machen müssen und das SpTH-Formular/ QR-Code brauchen, wenn das Testergebnis nicht rechtzeitig in das EU-Covid-Zertifikat eingetragen werden kann.

Voraussetzungen für Impfnachweis

Vollständige Erstimpfung ab 14 Tagen und bis 9 Monaten nach letzter Dosis

Es werden Impfnachweise anerkannt, die von den Behörden des Herkunftslandes 14 Tage nach der letzten Impfung des kompletten Erstimpfungschemas ausgestellt wurden, solange nicht mehr als 270 Tage seit der letzten Impfung des Erstimpfschemas vergangen sind.

Booster/ Auffrischungsimpfung nach 9 Monaten

Die vollständige Erstimfung hat eine Gültigkeitsdauer von 270 Tagen. Nach diesen 270 Tagen muss von Personen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung, so wie sie im spanischen Impfplan empfohlen ist, nachgewiesen werden. Die Boosterimpfung wird nach derzeitiger Rechtslage unbegrenzt anerkannt.

Das Impfzertifikat muss folgende Angaben enthalten: vollständiger Name der geimpften Person, Datum der Impfung und Datum der letzten verabreichten Dosis, Typ oder Typen der verabreichten Dosen, Anzahl der verabreichten Dosen/ vollständiges Impfschema, ausstellendes Land und ausstellende Stelle.

Einreise nach Spanien mit negativem Test

Wer nicht vollständig geimpft oder nach 9 Monaten nicht geboostert ist, braucht zur Einreise nach Spanien einen einen negativen Test oder einen Nachweis der Genesung.

Anerkannt werden PCR-Tests, deren Probe 72 Stunden vor Abreise genommen wurden. Antigen-Schnelltests müssen von der EU anerkannt sein und die Probenentnahme muss innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein.

Genesenen-Nachweis

Ein Genesenen-Nachweis muss von einer zuständigen Behörde oder einem medizinischen Dienst ausgestellt sein. Der erste zugrundeliegende positive Corona-Test muss mindestens 11 Tage und darf maximal 180 Tage zurückliegen.

Gesundheitskontrollen am Flughafen

An spanischen Flughäfen können weiterhin Gesundheitskontrollen durchgeführt werden. Diese umfassen eine Überprüfung der Dokumente wie oben beschrieben, eine kontaktlose Temperaturmessung (Solltemperatur maximal 37,5 Grad) und eine Inaugenscheinnahme durch medizinisches Personal.

Es kann am Flughafen die Durchführung eines Corona-Tests angeordnet werden.

Die neuen Bestimmungen wurden am 06.04.2022 im spanischen Gesetzblatt (BOE) veröffentlicht und sind im Moment der Veröffentlichung in Kraft getreten.

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25 Kommentare

  1. Guten Tag lieber Herr Wolf,
    ich habe eine Frage zum Genesenen Nachweis:
    Wir besitzen diesen ausgestellt von einer Apotheke. Diese dürfen das hier bei uns am Ort ausstellen, sind uns aber nicht sicher ob das jetzt als zuständige Behörde gesehen wird?
    Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.

  2. Hilfe, Hinweis für einen Doofen!
    2. Impfung am 23.05.2021, Booster-Impfung am 30.11.2021 Einreise Fuerte am 28.05.2022
    da mehr als 270 Tage nach der 2. Impfung vergangen, brauchen wir einen SpTH Travel-Code!?
    Danke für den Hinweis!

    • Die 270 Tage beziehen sich auf den Abstand nach dem ersten Erreichen der vollständigen Impfung, also in der Regel nach der zweiten Impfung.
      Die Booster-Impfung hat nach derzeitiger Rechtslage kein „Ablaufdatum“

    • Was meinst Du? Die Grenzen sind doch offen.
      Die Einreise nach Spanien wird für die meisten jetzt wesentlich noch einfacher als all die Monate vorher.
      Und diejenigen, die kein digitales Zertifikat haben, müssen nur weiterhin das tun, was sie auch schon vorher tun mussten: Den QR-Code erzeugen.
      Wo liegt Dein Problem?

  3. Booster/ Auffrischungsimpfung nach 9 Monaten???
    Wir fliegen am 08.04.2022
    Am 04.02.22 haben wir unsere Booster Impfungen erhalten 3/3
    Brauchen wir noch einen Negativen Antigen-schnell-Test für Spanien Fuerteventura?
    Müssen wir die EU digital CorvZertifikate in Papier mit uns nehmen?
    Wie sieht es mit der Rückreise nach Deutschland aus?
    Reicht unsere Covpass App?

  4. Das ist ja noch schlimmer so, der EU Covid Pass ist ein dsytopischer Überwachungs-Horror übelster Sorte, jetzt kriegen wir genau das was die sog. „Verschwörungstheoretiker“ vorausgesagt haben. Wieso, fragt man sich, denn Spanien hat doch jetzt offiziell erklärt Covid wie eine Grippe behandeln zu wollen, und für eine Grippe brauch ich keine „Ohrmarke“ wie ein Rindvieh, um reisen zu dürfen.

    Eigentlich müsste spätestens jetzt jedem auffallen, worum es wirklich geht: die Leute daran gewöhnen, überall brav einen QR Code vorzuzeigen; China lässt grüssen.

    Die Schweiz indes, hat tatsächlich alle Massnahmen abgeschafft (und es leben alle noch)…wodurch zumindest eine ohrmarkenfreie Rückreise über Schweizer Flughäfen möglich wird.

    Wobei ich mich inzwischen frage, ob es nicht die 1000km Autofahrt nach Barcelona wert wäre, denn ganzen Zirkus komplett zu vermeiden. 500 Euro Fahrtkosten um seine Würde zu behalten?

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