Noch bis 2030 ohne EU-Steuern auf Flugbenzin nach Fuerteventura und auf die übrigen Kanaren

EU-Kerosin-Steuer

Fuerteventura lebt noch mehr als die anderen Kanarischen Inseln vom Tourismus. Und der Tourismus ist sowohl auf Flugverkehr als auch auf Seeverkehr angewiesen. Schließlich kommen die meisten Touristen mit dem Flugzeug nach Fuerteventura, während der überwiegende Teil aller Waren und Güter zu deren Versorgung auf dem Seeweg hierher transportiert wird.

Nach dem heutigen Stand der Technik kommen weder Flugzeuge noch Schiffe ohne fossile Brennstoffe aus. Daher wäre jede dauerhafte Verteuerung beispielsweise von Kerosin eine ernste Bedrohung für die Wirtschaft Fuerteventuras und der Kanaren.

Hoteliers und sonstigen Tourismusunternehmen auf den Kanaren sehen sich mindestens seit Greta von Themen wie Flugscham, Ökosteuern und steigenden Rohstoffpreisen bedroht. Die Rechnung ist einfach: steigen die Ticketpreise, sinkt die Nachfrage nach Flügen auf die Kanaren. Die Fluggesellschaften könnten ihr Angebot reduzieren. Und die Urlauber, die mehr Geld für Flüge ausgeben, haben unter Umständen weniger Geld, das sie vor Ort für Unterkunft, Mietautos ausgeben könnten. Im schlimmsten Fall kämen also weniger Urlauber mit weniger Geld.

Und so ist es kein Wunder, dass auch die von der EU geplante Einführung einer Mindestbesteuerung auf Flugbenzin für die Wirtschaft der Kanarischen Inseln zum Problem werden könnte. Ab 2023 sollen die Mitgliedsstaaten schrittweise eine „grüne“ Steuer auf Flugbenzin einführen und so Anreize für Maßnahmen zur Vermeidung von CO2-Emissionen schaffen.

Kanaren und andere „Gebiete in äußerster Randlage“ bis 2030 von Kerosinsteuer befreit

Die Kanaren gehören neben Madeira und den Azoren sowie 5 französischen Überseegebieten zu den 8 sogenannten „Gebieten in äußerster Randlage“ (GÄR) der EU.

Dieser Status billigt diesen Regionen bestimmte Ausnahmeregelungen von manchen ansonsten EU-weit geltenden Vorschriften. Ihm verdanken die Kanaren z.B. ihren Zollstatus, ihr eigenes Mehrwertsteuerregime und die beliebten Residentenrabatte für Flüge und Fähren zwischen den Inseln und dem Festland.

Die „Gebiete in äußerster Randlage“ konnten der EU-Kommission nun die Zusage abringen, von der geplanten Steuer auf Kerosin und Schiffstreibstoff bis 2030 befreit zu bleiben.

Dies verkündete die Kanarische Regierung auf ihrer Webseite anlässlich eines Treffens der Präsidenten der Ultraperiphären Regionen auf der französischen Insel Martinique.

Allerdings soll diese Befreiung nur für Flüge zwischen den Randregionen und dem jeweiligen staatlichen Kontinentalregionen gelten, also im Fall der Kanaren für Flüge zwischen den Kanaren und dem spanischen Festland, nicht aber für Flüge zwischen den Inseln und für Flüge zwischen anderen EU-Staaten und den Kanaren.

Flüge von Deutschland nach Fuerteventura wären also sehr wohl von der EU-Kerosin-Steuer betroffen.

Hier will die kanarische Regierung jedoch noch auf Nachbesserung drängen.

Das Risiko für die kanarische Wirtschaft durch möglicherweise steigende Flugpreise ist also nur zum Teil abgewendet, denn vorerst blieben nur Reisende zwischen den Inseln und dem spanischen Festland davon verschont.

In den Rekordjahren vor Corona kamen rund viermal mehr Passagiere aus dem Ausland als vom spanischen Festland.

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