Mit 190km/h über die Autobahn auf Fuerteventura, um Flug nach Italien nicht zu verpassen

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Beamte der Verkehrspolizei der Guardia Civil haben auf Fuerteventura einen 21-jährigen Italiener festgenommen, nachdem dieser mit einer Geschwindigkeit von 190km/h über die Autobahn auf Fuerteventura gerast war.

Der Mann wurde am Nachmittag 07. Juni 2022 auf der FV-1 am Kilometerpunkt 12,5 von Corralejo kommend in Richtung Puerto del Rosario geblitzt. Die Guardia Civil führte dort eine Routinekontrolle durch. An der Stelle ist die Höchstgeschwindigkeit auf 100km/h beschränkt.

Die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf einer autobahnähnlichen Straße („autovía“) um 80km/h gilt in Spanien nicht mehr nur als sehr schwere Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Da der Fahrer die erlaubte Geschwindigkeit sogar um 90km/h überschritten hatte und somit eine Verkehrsstraftat vorlag, leitete die Guardia Civil eine Fahndung nach dem Mann ein.

Als die Beamten den Fahrer identifiziert und lokalisiert hatten, gab dieser an, auf dem Weg zum Flughafen in Eile gewesen zu sein, um seinen Flug nach Italien nicht zu verpassen.

Die Beamten klärten den Mann über seine Rechte auf und erklärten ihm, dass seine Geschwindigkeitsüberschreitung als Straftat gewertet werden kann.

Das Vernehmungsprotokoll und die Beweise der Radarkontrolle wurden dem Ermittlungsgericht Nr. 2 in Puerto del Rosario vorgelegt.

Nach Angaben der Guardia Civil wurde der Fahrer in einem Schnellverfahren zu einer Geldstrafe von 720€ und zu einem Fahrverbot von 8 Monaten und 2 Tagen verurteilt. Dies erscheint uns ungewöhnlich, da das Fahrverbot laut Artikel 379 CP (código penal) zwischen mindestens einem und maximal 4 Jahren liegen müsste.

Was blüht einem Urlauber bei einer Verkehrsstraftat auf Fuerteventura?

In Spanien gibt es keinen Unterschied bei der Strafandrohung für Verkehrsstraftaten zwischen „Einheimischen“ und Touristen. Und obwohl immer wieder die urbane Legende erzählt wird, dass die Polizei auf Fuerteventura „gezielt Jagd auf Urlauber macht“, unterscheiden Blitzgeräte nicht zwischen Einheimischen und Touristen.

Auch wenn die zu erwartende Strafe dieselbe ist, unterscheidet sich jedoch der Ablauf des Strafprozesses abhängig davon, ob der vermeintliche Straftäter in Spanien einen festen Wohnsitz hat oder eben nicht.

Verkehrsstraftaten werden bei eindeutiger Beweislage (im obigen Fall Radarbeweis und Geständnis des Verdächtigen) in Spanien bevorzugt in einen Schnellverfahren verhandelt. Die Verurteilung erfolgt so innerhalb weniger Tage nach Begehung der Tat.

Ein Beschuldigter mit festem Wohnsitz in Spanien erhält eine Vorladung zum Gerichtstermin, kann aber bis zum Termin nach Hause gehen.

Eine Beschuldigter ohne festen Wohnsitz wird dagegen festgenommen und muss damit rechnen, bis zur Verhandlung bis zu 72 Stunden in Polizeigewahrsam zu bleiben.

Dies gilt natürlich nur, wenn es sich um Verkehrsstraftaten und nicht um einfache Ordnungswidrigkeiten handelt.

Zu schnelles Fahren gilt dann als Straftat, wenn man innerorts um 60km/h und außerorts um 80km/h über der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs ist. Die Strafandrohung liegt bei 3 bis 6 Monaten Gefängnis oder 6 bis 12 Monaten Geldstrafe oder Gemeinnütziger Arbeit zwischen 31 und 90 Tagen. In jedem Fall kommt noch ein Fahrverbot zwischen 1 und 4 Jahren hinzu. Ein Fahrverbot kann jedoch beim Inhaber eines ausländischen Führerscheins nicht mit Wirkung für das Ausland verhängt werden.

Wer also seinen Urlaub auf Fuerteventura unbeschwert genießen will und mit dem Mietwagen unterwegs ist, sollte darauf achten, die Verkehrsregeln möglichst gewissenhaft einzuhalten.

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14 Kommentare

  1. Bernd, du hast eine weltfremde Rechtauslegung hier versucht vorzubringen.
    Es ist in einem Rechtsstaat nicht entscheidend, ob jemand als Tourist lächerliche tausend Euro bringt. Wenn er sich nicht an grundlegende Regeln, dann ist er selbst schuld und hat es nunmal nicht anders verdient. Kein verständiger Mensch fährt fast doppelt so schnell und geht hierbei unnötige Risiken ein. Kluge Menschen haben es drauf rechtzeitig am Flughafen zu sein. Oder ganz cool eben auf eigenen Kosten einen neuen Flug buchen und selbst bezahlen. Ansonsten kann man nur den Kopf schütteln. Als „unverhältnismäßig“ würde die Tat rechtlich eingeordnet werden.
    Ich verstehe gut, dass man seinen Flug erreichen möchte – aber doch nicht um jeden Preis.

    • Benenne den Geschädigten und beziffere den Schaden. In dem Artikel mit dem Messerstecher ist das kinderleicht möglich, hier nicht. Sollte uns das zu denken geben?

      Dass es ein Tempolimit gab, dafür kann der Italiener nun wirklich nichts, oder?

      Ich finde die Diskussion überhaupt problematisch. Warum muss man sich dafür rechtfertigen, schnell gefahren zu sein? Wenn er nur zum Spaß schnell gefahren wäre, würde das keinen Unterschied machen aus objektiver Sicht.

      Mein Rechtsverständnis ist, dass es härtere Strafen braucht, WENN jemand geschädigt wird. Ich begrüße die Mordurteile für die Berliner Raser usw. Verantwortung statt Bevormundung.

      • Mit derselben Argumentation müsste man dann ja auch alle Gefährdungsdelikte aus der Gesetzgebung streichen: Alkohol und Drogen am Steuer, gefährlichen Eingriff in den Straßenverker, Lufverkehr, Bahverkehr… Und wenn wir schon dabei sind, könnten wir auch gleich alle Paragraphen löschen, die den Versuch oder die Vorbereitung einer Straftat unter Strafe stellen (versuchter Mord, Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags, Vorbereitung von Geldfälschung etc.) Schließlich kommt dabei ja auch niemand Zu schaden. Oh Mann, es wäre sicher eine tolle Welt, wenn sich Deine Rechtsauffassung durchsetzen würde…

      • und noch ein Nachtrag: 1.) die Todesopfer der Raser in Berlin und deren Angehörige können sich für die Mordurteile auch nichts mehr kaufen… 2.) Der Geschädigte ist das abstrakte Rechtsgut „Verkehrssicherheit“ bzw. die Allgemeinheit, die eine Reduzierung ihrer Sicherheit erlitten hat. Es ist nicht notwendig einen Schaden zu beziffern, da der Zweck der Strafe nicht der Ersatz eines Schadens, sondern die Abschreckung ist. In Deiner Rechtstheorie müsste man wohl gleich noch die Haftstrafen abschaffen. Die kosten ja auch nur Geld und ersetzen keinen Schaden.

  2. Ein schlechtes Geschäft, wieder mal. 720 Euro Einnahme für den Staat, dafür entgangene Einnahmen i Höhe von Zigtausenden durch den Touristen, der nun viele Jahre wegbleiben dürfte, vielleicht für immer. Minus die Lohnkosten der Beteiligten. Und der arme Mann verliert 720 plus Ersatzflug. Was für ein Wahnsinn, was für eine Vergeudung von Ressourcen und Lebensfreude. So funktioniert der Staat. Alle verlieren.
    Obwohl es ja wohlgemerkt bei der Aktion bis zum Eingriff der Polizei keine Geschädigten gab!

    • Super Idee! Wir könnten die Straßen ja einfach freigeben und alle Verkehrsregeln außer Kraft setzen, damit ganz viele von der Sorte nach Fuerteventura kommen. Fuerteventura als Reiseziel für für PS-Tourismu! Und da wir schon Straßen haben, sparen wir uns gleich das Geld für den Bau einer Rennstrecke.

      • Nein, nicht alle Verkehrsregeln. Nur Tempolimits.

        Deine Idee ist gar nicht schlecht, sogar sehr gut, Chapeau! In ein entsprechendes Framework eingebunden, sehr interessant. Als Event wie Gran Prix von Monaco (der ja auch auf normalen Straßen gefahren wird) oder ganzjährig für Alltagsfahrer wie auf der Isle of Man!! Dort gibt es auch keine Tempolimits und die leben alle noch. Ist auch eine Insel. Gerade aufgrund der sonnigen Lage wäre Fuerteventura ein Paradies für Leute, die gerne flott fahren.

        Ja, das gefällt mir. Kreative wirtschaftliche Denkweise, Freiheit, Lebensfreude. Die Einnahmen dann für Strassenbau, damit schließt sich der Kreis.

    • Auf Fuerteventura gelten keine Wildwest-Manieren, und dies ist auch gut so. Jeder hat die Möglichkeit, seine Zeit bis zum Abflug rechtzeitig zu planen. Ich finde, gut so, wenn ein Raser dafür zur Verantwortung gezogen wird, und dabei mache ich keinen Unterschied, ob einheimisch, oder Urlauber.

    • Was auch immer den Richter bewogen hat zu dieser eher milden Strafe: der Mann hat seinen Flug verpasst und einen höheren dreistelligen Betrag gezahlt. Bis zum nächsten theoretischen Urlaub in Spanien ab März 2023 könnte er sich überlegen, ob die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nur eine Empfehlung darstellt ( in Italien wohl auch mittlere dreistellige Strafgebühr bei höherer Überschreitung) oder etwas mit der Sicherheit von Leib und Leben zu tun hat. Auf den einen Raser kann die Wirtschaft sicher verzichten. Auf viele Verkehrstote auch.

  3. Entnehme ich dem Artikel, dass der Italiener das Land nicht verlassen durfte, da er ja offenbar noch auf dem Flughafen verhaftet wurde?

    Saß oder sitzt er noch in Gewahrsam, oder wurde ihm der Strafbefehl dann nach hause zugestellt?
    Gilt das Fahrverbot nur in Spanien oder muss er auch seine heimische Vespa angekettet lassen?

    Ich bin mir eigentlich nur bei der Barsumme recht sicher, dass diese nicht verloren ging ….

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