Die Gemeindepolizei von Puerto del Rosario hat am Nachmittag des 28 August 2024 einen 28-jährigen Motorradfahrer wegen einer Verkehrsstraftat festgenommen. Der Mann war mit einem leistungsstarken Motorrad in der Stadt Puerto del Rosario unterwegs und wurde mit einer Geschwindigkeit von 123km/h geblitzt, obwohl an der Stelle nur maximal 50km/h erlaubt waren.
Die Polizei nahm dem Mann am Ort der Kontrolle wegen der mutmaßlichen Verkehrsstraftat fest und übergab ihn mitsamt des Polizeiberichts dem zuständigen Ermittlungsgericht in der Hauptstadt Fuerteventuras.
Strafmaß und Schnellverfahren bei Verkehrsdelikten
Ab einer Übertretung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 60km/h in einer geschlossenen Ortschaft gilt die Geschwindigkeitsübertretung in Spanien nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat.
Außerhalb von geschlossenen Ortschaften liegt die Grenze für die Straftat bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 80km/h.
Das Strafmaß beträgt 3 bis 6 Monate Gefängnis oder eine Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten. Der Richter kann den Täter alternativ zu gemeinnütziger Arbeit von 31 bis 90 Tagen verurteilen.
Hinzu kommt ein Fahrverbot für die Dauer von einem bis zu 4 Jahren.
Bei der oben geschilderten mutmaßlichen Verkehrsstraftat wurde der Täter „in flagranti“ erwischt. Dies ist eine der Voraussetzungen für ein Schnellverfahren (procedimiento rápido). Der Polizeibericht hat in solchen einfach gelagerten Fällen eine hohe Beweiskraft.
Verkehrsteilnehmer ohne festen Wohnsitz in Spanien, also z.B. ausländische Urlauber, müssen unter Umständen damit rechnen, dass im ungünstigsten Fall mehrere Tage in einer Polizeizelle verbringen müssen, bis sie dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden können.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen droht zumindest Ersttätern meist nur eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe.
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