Prozess um Abriss des Hotels Royal Palm im Süden von Fuerteventura verzögert sich bis Mai 2025

Hotel-Royal-Palm-Fuerteventura

Das Strafverfahren um die mutmaßlich illegal erteilte Baugenehmigung für das Hotel Royal Palm verzögert sich mindestens bis Mai 2025.

Die mündliche Verhandlung gegen die insgesamt 10 Angeklagten sollte ursprünglich schon in 2023 stattfinden, wurde dann auf 2024 verschoben und nun erneut vertagt.

Der Prozess im Fall des Hotels Royal Palm, das laut Staatsanwaltschaft „illegal“ in einem durch das spanische Küstengesetz geschützten Gebiet in der Nähe des Strandes von Butihondo errichtet wurde, scheint sich endlos hinzuziehen.

Die Anklage wurde bereits im Jahr 2022 erhoben, doch mehrere Verschiebungen haben den Prozessbeginn über Jahre verzögert. Das Strafgericht Nummer Zwei in Puerto del Rosario hat nun den Zeitraum vom vom 12. bis 15. Mai 2025 als neuen Termin für die mündliche Verhandlung festgelegt.

Die Verhandlung, die für den 25. bis 28. September 2023 angesetzt war, musste aufgrund des Vaterschaftsurlaubs des Anwalts der Verteidigung des Projektentwicklers verschoben werden.

Daraufhin setzte das Strafgericht neue Termine für den 6. bis 9. Mai 2024 fest, doch auch diese Verhandlung kam nicht zustande. Im September 2024 wurde die erneute Verschiebung auf Mai 2025 bekanntgegeben

Grund für die Verzögerungen ist die enorme Arbeitsbelastung des einzigen Strafgerichts auf Fuerteventura, das als eines der am stärksten überlasteten Strafgerichte der Provinz Las Palmas gilt. Praktisch jede Vertagung führt zu einer Verzögerung, nicht selten um ein Jahr oder länger, wie auch im Fall des Royal Palm.

Der Fall um das Hotel Royal Palm gehört zu den bedeutendsten Strafprozessen der letzten Jahre auf Fuerteventura wegen Verstößen gegen das Städtebaurecht. Die Staatsanwaltschaft fordert unter anderem den Abriss des Hotels. Zudem fordert sie für die 10 Angeklagten Haftstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und vier Jahren. Außerdem sind Amtsverbote für die beteiligten Politiker und ein vierjähriges Berufsvebot für den Architekten beantragt.

Die Staatsanwaltschaft fordert außerdem die Einstellung der Tätigkeit des Bauträgers Canarias Turística 2000 SL, im Besitz der Familie Di Meglio, und eine Geldstrafe in Höhe von 288.000 Euro. Das Unternehmen selbst ist ebenfalls als juristische Person in dem Strafverfahren angeklagt.

In der Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft drei fortgesetzte Delikte des Amtsmissbrauchs im Bereich des Städtebaus, zwei weitere Amtsmissbrauchsdelikte und ein Delikt des illegalen Baus vor.

Der ehemalige Bürgermeister und derzeitiges Gemeinderatsmitglied, Rafael Perdomo, für den die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft und zehn Jahre Amtsenthebung fordert, wird als Haupttäter eines fortgesetzten Amtsmissbrauchs und als Mittäter von zwei weiteren Taten angesehen.

Auch für den Architekten des Hotels, Miguel Cabrera, wird eine vierjährige Haftstrafe gefordert, während für den Bevollmächtigten des Unternehmens, Héctor Ruiz Verona, drei Jahre Haft gefordert werden, ebenso wie für den Gemeindearchitekten, José María Fernández Muñoz.

Zu den anderen Angeklagten gehören die Angestellte der Gemeinde, Silvia García Calleja, sowie Gemeinderäte, die an der Erteilung der Genehmigungen beteiligt waren, die von der Staatsanwaltschaft als illegal eingestuft werden, darunter der amtierende Gemeinderat Farés Sosa und die derzeitige Abgeordnete im kanarischen Parlament für die PSOE, Rosa Bella Cabrera. Weitere Angeklagte sind Jordani Cabrera, Diego Bernardo Perera und Antonio González Cabrera.

Nicht genehmigungsfähig

Das Hotel wurde zwischen 2009 und 2015 auf einem 50.000 Quadratmeter großen Grundstück direkt am Strand von Butihondo gebaut. Seit Inkrafttreten des Küstenschutzgesetzes im Juli 1988 beträgt die Breite der Schutzzone 100 Meter, und „deshalb kann der Bau des Hotels in dieser Zone in keinem Fall genehmigt werden“, betont die Staatsanwaltschaft. In dem von der Schutzzone eingenommenen Bereich wurden vier große Gebäude für Unterkünfte sowie Pools errichtet.

Die von der Staatsanwaltschaft festgestellten Unregelmäßigkeiten gehen noch weiter: „Das Grundstück [auf dem das Royal Palm errichtet wurde] hatte niemals eine gültige städtebauliche Zuweisung, es gab also nie die Möglichkeit, dort ein Hotel zu bauen.“ 1983 wurde das Grundstück als Bauerwartungsland klassifiziert.

Der Teilbebauungsplan Esquinzo-Butihondo von 1989 ordnete das Gelände als „Zone ohne Bebauungsmöglichkeiten im Bereich des Küstenschutzes“ ein, und bei der Überarbeitung des Generalplans von Pájara in diesem Jahr wurde das Grundstück ähnlich eingestuft.

Die Staatsanwaltschaft betont, dass „nicht einmal“ eine Genehmigung der Küstenbehörde für das Projekt beantragt wurde.

Im Bebauungsplan von 1998 wies die Gemeinde dem Grundstück zwar eine Bebaubarkeit zu, doch dieses Planungsdokument wurde nie im Amtsblatt veröffentlicht „und trat daher nie in Kraft“.

„In jedem Fall“, fügt die Umweltstaatsanwältin Clara Serrano Pardá hinzu, „wurde dieser Generalplan von Pájara im Jahr 2002 aufgehoben, und seither gilt wieder der Plan von 1989.“

Die Ursprünge des Hotels reichen bis Mai 1999 zurück, als die Gemeindeverwaltung von Pájara dem Investor Giuseppe di Meglio die Baugenehmigung für das Hotel erteilte, dessen Baukosten mit 17,7 Millionen Euro veranschlagt wurden, obwohl diese später auf fast 36 Millionen Euro geschätzt wurden.

Die Staatsanwaltschaft hebt hervor, dass das Unternehmen bei der kanarischen Regierung die Genehmigung für den Bau des Hotels, das die 100 Meter breite Küstenschutzzone beeinträchtigt, weder beantragt noch erhalten hat.

Trotzdem erteilte der damalige Bürgermeister Rafael Perdomo im Oktober 2008 die Erlaubnis zum Baubeginn. Eine Juristin der Gemeinde Pájara hatte zuvor festgestellt, dass die erste von der Gemeinde erteilte Baugenehmigung wegen Überschreitung der Dreijahresfrist für den Baubeginn verfallen war.

Die Staatsanwältin betont, dass die ursprüngliche Genehmigung in jedem Fall von vornherein illegal war, „da das Grundstück, auf dem das Hotel steht, eine Zone ohne Bebauungsmöglichkeiten ist“.

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