100 Beamte der „Kanarischen Polizei“ nehmen ihren Dienst auf

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Am 30.06.2010 präsentierte der Präsident der Kanarischen Regierung, Paulino Rivero, die neu eingerichtete „Kanarische Polizei“, die mit 100 Beamten ihren Dienst aufnimmt. Das neue Polizei-Corps soll die 3.400 Beamten der Gemeinde-Polizeien unterstützen.

Bei der feierlichen Präsentation erklärte Rivero unter Anwesenheit von Angehörigen, sowie vor Vertretern aus zivilen und militärischen Behörden, dass das neue Polizei-Corps ausschließlich dazu gedacht sei, die Sicherheit der kanarischen Bevölkerung zu verbessern, indem es mit den übrigen staatlichen Sicherheitskräften zusammenarbeite und so für Ordnung auf den Straßen, vor Schulen und in touristischen Zonen sorge.

Rivero erinnerte daran, dass dieser erste Schritt zur Einführung der Kanarischen Polizei, die später auf 1.700 Beamte erweitert werden soll, durch die Wirtschaftskrise verzögert worden sei, und dass eine Truppenstärke von 300 Beamten nun erst in fünf und nicht wie ursprünglich geplant in drei Jahren erreicht werden könne. Dies sei nicht als Ablassen von der Idee zur Einführung der Kanarischen Polizei zu verstehen, sondern ein Zeichen für das Versprechen der Regierung, sich für die Sicherheit der Canarios einzusetzen.

Die Aufgaben und Kompetenzen der „Kanarischen Polizei“ sind im „Gesetz über das Generalcorps der Kanarischen Polizei“ geregelt, das das Kanarische Parlament am 28. Mai 2008 verabschiedet hatte. Dazu gehören unter anderen:

  1. Die Überwachung der Einhaltung von Verordnungen und Gesetzen, die von den [gesetzgebenden] Organen der Autonomen Region der Kanaren erlassen wurden.
  2. Der Schutz von Personen, Einrichtungen und Gebäuden der Autonomen Region.
  3. Die Inspektion von Aktivitäten, die der Gesetzgebung oder der Kontrolle der Autonomen Region unterliegen.
  4. Die Ausübung der Staatsgewalt bei Verfügungen der Autonomen Region.
  5. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit in allen Kompetenzbereichen der Autonomen Region, insbesondere im Bereich des Umweltschutzes, der Einhaltung der Gesetze zur Ordnung des Tourismus, die Inspektion des Transports auf öffentlichen Straßen außerorts und des Seetransports zwischen den Inseln.

Parallel zu den Sicherheitskräften des Staates hat die „Kanarische Polizei“ folgende Aufgaben:

  1. Die Mitwirkung bei der friedlichen Lösung von privaten Konflikten, wenn sie dazu gerufen werden.
  2. Die Hilfeleistung bei Unfällen, Katastrophen oder Landplagen, so wie es in Gesetzen und Plänen des Zivilschutzes vorgesehen ist.
  3. Überwachung der Einhaltung von Gesetzen des Umweltschutzes, des Gewässerschutzes, der Jagd und Fischerei und Forstwirtschaft und allgemein allen Umweltgesetzen.

In einigen Bereichen, die im Kompetenzbereich des Staates liegen, soll die „Kanarische Polizei“ auf Anforderung der staatlichen Sicherheitsinstitutionen diese Unterstützen, darunter:

  1. Die Einhaltung von Gesetzen, die Gewährleistung des Funktionierens von öffentlichen Dienstleistungen, die Bewachung von öffentlichen Plätzen, der Schutz von Demonstrationen und großen Menschenansammlungen.
  2. Die Überwachung der Küsten, die Kontrolle von Sprengstoffen und pyrotechnischem Material, Kontrolle der illegalen Einwanderung, und Kontrolle privater Sicherheitsfirmen.

Die Einführung einer Kanarischen Polizei war und ist stark umstritten, da ihre zukünftigen Aufgaben durch die bereits bestehenden Polizeien Guardia Civil, Policía Nacional und Policía Local abgedeckt sind, und eine vierte Polizei nach Ansicht vieler nur unnötige zusätzliche Kosten verursache. Bisher sind Kosten von rund 1,5 Mio. Euro angefallen, davon rund 600.000€ für Uniformen und Fahrzeuge, die den Kanarischen Polizisten zur Verfügung stehen. Hinzu kommen nun in 2010 und in den Folgejahren die Personalkosten für die Polizeibeamten sowie Kosten für den Unterhalt der Ausrüstung etc.

Das „Gesetz über das Generalcorps der Kanarischen Polizei“ musste sich sogar einer verfassungsrechtlichen Überprüfung stellen, da einige der ursprünglich für die Kanarische Truppe vorgesehenen Aufgabenbereiche in die Kompetenzen des spanischen Staates eingriffen und somit über die Kompetenzen einer Autonomen Region hinausgingen.

Die Kanarischen Inseln sind nicht die einzige Autonome Region Spaniens, die über eine eigene Polizei verfügen, wie z.B. Navarra, Katalonien und das Baskenland.

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