Da guckst’e in die Röhre!

Spanien ist Fußballweltmeister und der Sieg der „Furia Roja“ führte landesweit zu Begeisterungsstürmen.

Einigen wenigen dürfte der WM-Verlauf und das siegreiche Abschneiden des spanischen Teams indes Bauchschmerzen bereitet haben. Manche Firmen wie Toshiba und Tom Tom hatten ihren Kunden nämlich die Rückerstattung des Kaufpreises von Fernsehgeräten, Laptops und Navigationsgeräten versprochen, falls Spanien Weltmeister wird.

Die Freude der stolzen Besitzer über den Kauf eines neuen Fernsehers dagegen dürfte von Sieg zu Sieg gewachsen sein. Doch nun schauen viele von Ihnen erst einmal „in die Röhre“. Denn sowohl Toshiba als auch Tom Tom sollen die Ansprüche auf Rückerstattung des Kaufpreises in vielen Fällen abgelehnt haben, weil die Käufer es versäumt hatten, sich bis zu einem bestimmten Datum auf der Webseite der Hersteller zu registrieren. Im Falle von Tom Tom hätten die Käufer sogar noch eine Reihe von Fragen richtig beantworten müssen, um Anspruch auf die Rückerstattung zu haben.

Die Haltung der Hersteller dürfte nun ein juristisches Nachspiel haben. Nach Ansicht der Verbraucherschutzorganisation FACUA haben Toshiba und Tom Tom ihre Werbeversprechungen nicht erfüllt, indem sie die Rückerstattung des Kaufpreises für im Rahmen der WM-Kampagne verkaufte Geräte ablehnten. Laut FACUA sei die Werbung irreführend gewesen, da sie nicht den ausdrücklichen Hinweis darauf enthalten habe, dass neben dem Kauf bis zu einem bestimmten Datum auch noch die Registrierung oder gar die richtige Beantwortung von Fragen notwendig waren, um einen Anspruch auf Rückerstattung zu haben, falls Spanien Weltmeister würde.

FACUA die Unternehmen wegen irreführender Werbung und Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen beim zuständigen spanischen Ministerium und bei diversen Verbraucherschutzbehörden der Autonomen Regionen angezeigt. Außerdem habe die Rechtsabteilung von FACUA eigene rechtliche Schritte gegen die Hersteller im Namen ihrer betroffenen Mitglieder eingeleitet.

FACUA empfiehlt, dass alle Betroffenen sofort die Rückerstattung des Kaufpreises bei den Unternehmen per Einschreiben mit Rückschein reklamieren sollten. Außerdem können alle betroffenen Kunden sich direkt an die Verbraucherschutzbehörden wenden oder, wenn der Wert des gekauften Gegenstandes 900€ nicht übersteigt, direkt bei Gericht eine Anzeige erstatten, ohne dass ein Anwalt eingeschaltet werden muss.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Weitere Beiträge im Bereich Spanien-Nachrichten