Gericht entscheidet in letzter Sekunde: Musikfestival „Fuerteventura en Música“ darf stattfinden

Nur wenige Stunden vor dem geplanten Beginn des Musikfestivals „Fuerteventura en Música“ hat die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts von Las Palmas grünes Licht für die Veranstaltung gegeben. Eine Grundstückseigentümerin hatte gegen die Gemeinde von La Oliva und gegen die Inselregierung von Fuerteventura eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil die Behörden ohne ihre Genehmigung ihr Grundstück, also ihr Privateigentum, für das Konzert benutzten.

In Anbetracht der Beschwerde, die die Grundstückeigentümerin vorgebracht hatte, ließ die zuständige Richterin am Donnerstag vor dem Konzert die Vorbereitungsarbeiten zunächst durch eine einstweilige Verfügung stoppen. Einen Tag später, nachdem sich beide Seiten in einer mündlichen Anhörung geäußert hatten, hob die Richterin den Stopp auf und ermöglichte damit die Durchführung der Veranstaltung. Gemeinde und Inselregierung beriefen sich auf das öffentliche Interesse und den Schaden durch die bereits erfolgten Ausgaben für die Vorbereitung des Festivals. Außerdem bestritten sie die tatsächliche Besetzung des Grundstücks der Klägerin und trugen vor, die Zustimmung des im Kataster eingetragenen Eigentümers zu haben.

Dem letzten Argument folgte die Richterin zwar nicht, aber sie zog ihre eigene einstweilige Verfügung zurück, weil diese „eine schwere Störung des öffentlichen Interesses bewirke“. Außerdem monierte die Richterin, dass die Klägerin die einstweilige Verfügung erst zwei Tage vor Beginn der Veranstaltung beantragt hatte, nachdem die Beklagten bereits erhebliche Ausgaben bestritten hatten. Das Budget für das Festival beläuft sich auf rund 200.000 Euro.

Die Anwältin der Klägerin sieht die Sache indes anders: „Wir wissen nicht mehr, was wir tun sollen. Jedes Jahr benutzen die Behörden ohne Zustimmung das Gelände meiner Mandantin, obwohl sie genau wissen, dass das Grundstück ihr gehört.“  Die Anwältin beharrte auf dem Schadenersatzanspruch ihrer Mandantin wegen der Besetzung ihres Eigentums.

Nachdem der Weg über eine einstweilige Verfügung nun ausgeschöpft ist, muss nun in einem ordentlichen Gerichtsverfahren geklärt werden, wer Recht hat.

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