Kanarische Regierung verordnet Politikern und Beamten striktes Sparen

In den öffentlichen Kassen der Kanarischen Inseln herrscht infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise akuter Geldmangel. Folglich muss bei den Ausgaben der öffentlichen Hand gespart werden, wo immer es geht.

So werden zunächst einmal Gehaltszulagen, die mit den Gewerkschaften ausgehandelt waren oder in Tarifverträgen festgehalten sind, auf Eis gelegt. Ebenso werden Freistunden oder Freistellungen für die Gewerkschaftsarbeit eingeschränkt sowie die Zahlungen in Pensionspläne suspendiert.

Bis auf weiteres werden keine befristeten Stellen mehr ausgeschrieben und auf Neueinstellungen wird außer in der Justiz und im Bildungs- und Gesundheitswesen verzichtet.

Grundsätzlich sollen alle überflüssigen Ausgaben abgestellt werden. Dienstreisen außerhalb des Kanarischen Archipels werden auf die unbedingt notwendigen reduziert und müssen in der Touristenklasse absolviert werden. Höhere Beamte müssen sich Dienstwagen teilen. Bei Mobiltelefonen wird eine Kostengrenze eingeführt, bei deren Überschreitung die Karte automatisch gesperrt wird. Außerdem wird es ab Januar keine Empfänge, Coctails oder Umtrünke auf Kosten der öffentlichen Verwaltung geben.

Mitarbeiter im öffentlichen Dienst müssen in Zukunft auch damit rechnen, dort eingesetzt zu werden, wo Personal gebraucht wird, auch außerhalb ihrer eigentlichen Abteilung oder ihres „normalen“ Zuständigkeitsbereiches, z.B. in einer anderen Behörde, es sei denn, dies würde einen Wohnsitzwechsel erfordern und ohne dass dies Einfluss auf ihre Besoldungsstufe hätte.

Ärzte und Pflegepersonal müssen dann auch in verschiedenen Krankenhäusern oder Gesundheitseinrichtungen ihren Dienst verrichten.

Grundsätzlich sollen auch Überstunden und die damit verbundenen Mehrkosten und Zuschläge vermieden werden. Sollten Überstunden doch erforderlich sein, wird jede Überstunde mit 1,5h Freizeit in der normalen Arbeitszeit kompensiert um Mehrausgaben zu vermeiden. Alle Sitzungen und Versammlungen sollen in der Zeit von 08.00h bis 15.00h stattfinden.

Mitarbeiter der öffentlichen Hand, die wegen Krankheit für längere Zeit arbeitsunfähig sind, müssen sich von einer medizinischen Kommission untersuchen lassen. Während der ersten drei Monate ihrer Krankheit erhalten sie den vollen Lohn, danach nur noch 75%.

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