Spaniens Selbständige können sich ab sofort gegen Arbeitslosigkeit versichern

Seit dem 06.11.2010 können sich Selbständige („autónomos“) in Spanien gegen Arbeitslosigkeit versichern. Mit einer freiwilligen Zusatzzahlung von 1,7% zum Pflichtversicherungssatz erhalten die Selbständigen nach frühestens 12 Monaten ein Anrecht auf eine Transferzahlung im Falle der unfreiwilligen Aufgabe ihrer Tätigkeit. Für die Selbständigen bedeutet das im Schnitt eine Mehrbelastung von rund 15€ pro Monat.

Der Zeitraum, für den die Transferzahlung geleistet wird, hängt von der Dauer der Beitragszahlung ab. Wer 48 Monate eingezahlt hat, erhält die Unterstützung für die Dauer von einem Jahr. Für 43 bis 47 Monate Beitragszahlung gibt es 8 Monate Unterstützung. Für 12 bis 17 Monate Beitragszahlung gibt es das Arbeitslosengeld für 2 Monate.

Der Verband der Selbständigen ATA rechnet damit, dass im ersten Jahr rund 1 Million Selbständige von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung Gebrauch machen werden.

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