Spanische Regierung verhängt Alarmzustand

Zum ersten Mal in der Geschichte der spanischen hat die Regierung wegen des illegalen Streiks der Fluglotsen den Alarmzustand verhängt. Diese Maßnahme ist im Artikel 162 der Spanischen Verfassung verankert und in einem Gesetz aus dem Jahr 1981 geregelt. Sie ist vorgesehen für Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen, Großbrände und Unfallkatastrophen, Ausbruch von Seuchen oder das Knappwerden von Grundnahrungsmitteln, und für die massive Störung der öffentlichen Ordnung.

Gleichzeitig mit der Verhängung des Alarmzustandes erfolgte die Einberufung der Fluglotsen. Damit unterstehen die Fluglotsen dem direkten Kommando des Militärs. Wer während des Ausnahmezustandes den Anweisungen der zuständigen Behörden bzw. des Militärs nicht folgt, macht sich wegen Ungehorsams strafbar und kann nach Militärrecht verurteilt werden. Damit drohen den wild streikenden Fluglotsen mehrjährige Haftstrafen sowie die fristlose Entlassung.

Die Polizei soll bereits eine Gruppe von ca. 50 Fluglotsen in einem Hotel in der Nähe des Madrider Flughafens identifiziert haben. Die Staatsanwaltschaft plant die Eröffnung von Ermittlungsverfahren.

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