Gerichtsurteil: Rückgabe einer beliehenen Wohnung tilgt Hypothekenschuld

Die zweite Kammer des Provinzgerichts von Navarra hat ein Urteil bestätigt, in dem einer Bank verwehrt wurde, nach erfolgter Zwangsversteigerung einer beliehenen Immobilie, deren Erlös die Darlehensschuld nicht deckte, weiter gegen den Schuldner zu vollstrecken.

Im konkreten Fall hatte die Bank ein Darlehen von 71.225 Euro gewährt. Die Immobilie wurde von der Bank zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Darlehensbetrags mit 75.900 Euro bewertet.

Bei der Zwangsversteigerung wurden jedoch nur 42.875 aufgerufen. Mangels anderer Bieter übernahm die Bank die Immobilie selbst und versuchte, sich die Differenz zwischen Erlös und Darlehensbetrag sowie Kosten und Zinsen beim Schuldner zurückzuholen.

Das Gericht argumentierte, dass der Wert der Immobilie ausreichend sei, um die Hauptforderung zu decken, und sogar darüber läge, und dass die Bank die Immobilie übernommen habe, weshalb es „umstandsbedingt“ sei, dass der Erlös bei der Versteigerung niedriger gewesen sei, sodass nur eine weitere Vollstreckung wegen Zinsen und Kosten zulässig sei.

Das Gericht führte weiter aus, dass in strikter Ausübung des Rechts formal zu verstehen sei, dass die Handlungen der Bank den Buchstaben des Gesetzes folgten und dass sie tatsächlich das Recht hätte, zu beantragen, was sie beantragt hatte, weshalb kein Rechtsmissbrauch vorliege. Dennoch, betont das Gericht, existiere in diesem Fall in der Argumentation der Bank eine Überlegung, die mindestens moralisch beunruhigend sei, wenn sie anführt, dass der Wert heute wegen der Marktsituation niedriger sei als im Moment des Wertgutachtens, und dass noch eine weltweite Wirtschaftskrise hinzukomme. Dies sei tatsächlich so, und die Krise sei real und bedeutend, so das Gericht, aber man könne nicht leugnen, dass sie ihren Ursprung in einer präzisen Ursache habe, die keine andere sei, wie weltweit führende Politiker und Wirtschaftsexperten gesagt hätten, als die schlechte Führung des Finanzsystems und die sogenannten „subprime-Hypotheken“. Die klagende Bank sei ein Teil dieses Systems, was sie wissen müsse, weshalb ihr Vorgehen zwar keinen Missbrauch ihrer Macht begründe, aber moralisch verwerflich sei, wo sie doch den Kredit über den entsprechenden Betrag seinerzeit nicht gewährt hätte, wenn die Immobilien nicht genug Wert als Sicherheit gehabt hätte.

In diesem Sinn sei der Wertverlust der Immobilie unmittelbar der Wirtschaftskrise zuzuschreiben, die eine Folge der schlechten Praxis des Finanzsystems sei, weshalb es besonders schmerzlich sei, dass die Bank ihr Vorgehen mit Umständen begründe, die zu „Blasen in der Gesellschaft“ geführt haben.

Es gibt politische Stimmen, die grundsätzlich fordern, dass die Übertragung einer beliehenen Immobilie an die Bank zur automatischen Tilgung der Darlehensschuld führen soll. Ob ein entsprechendes Gesetz oder eine sich festigende Rechtssprechung in diesem Sinne wirklich ein Segen ist, kann bezweifelt werden. Auf den ersten Blick erscheint diese Regelung verbraucherfreundlich und könnte manche Familie vor dem finanziellen Ruin bewahren. Auf der anderen Seite könnte das zusätzliche Risiko, dass Banken übernehmen müssten, die Kreditvergabe noch weiter erschweren und verteuern, sodass viele Familien sich vielleicht nie den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können. Immobilienkäufer müssten mehr Eigenkapital aufbringen und zusätzliche Sicherheiten bieten, um überhaupt eine Finanzierung zu bekommen, sodass selbst Personen mit hohem Einkommen aber geringen Ersparnissen als Käufer ausfallen.

Ebenfalls bedenklich ist der Ansatz des Gerichts, vorauszusetzen, dass der Wert der Sicherheiten immer dem Darlehensbetrag entsprechen müsste. Dies dürfte die Bereitschaft von Kreditinstituten z.B. bei Existenzgründungen ins Risiko zu gehen, weiter reduzieren, was sich zu einer Bremse für jegliche unternehmerische Initiative entwickeln könnte.

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1 Kommentar

  1. Nicht schlecht das Urteil! Da sitzen ja tatsächlich noch „nicht beeinflussbare und menschlich/logisch denkende“ Richter mit nachvollziehbaren Urteilen in der Kammer! Sollten sich deutsche Gerichte mal ein Beispiel drannehmen! Ich wünsche der betroffenen Familie viel Glück für die Zukunft!!

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