Spanischer Fiskus macht Jagd auf Schwarzvermieter

Mit einem überraschenden Schachzug zwingt der spanische Fiskus Wohnungseigentümer, die ihre Mieteinnahmen nicht in ihrer Steuererklärung angeben wollten, zur Offenlegung ihrer Einnahmen.

Ab Anfang März müssen die Stromversorger eine Mitteilung über den Stromverbrauch ihrer Kunden ans Finanzamt machen. Diese Daten kann der Fiskus dann mit den Steuererklärungen der Bürger abgleichen. Wenn für eine Wohnung, die laut Steuererklärung leer steht, plötzlich ein Stromverbrauch registriert wird, schnappt die Falle zu.

Zwar wurde diese Maßnahme schon lange diskutiert; nun wurde sie aber ohne lange Vorankündigung einfach umgesetzt. Damit haben Vermieter, die in 2010 Mieteinnahmen erzielt haben, keine Chance, diese in ihrer Steuererklärung zu verschweigen oder sich etwas einfallen zu lassen, um die Steuer zu vermeiden.

Mit dieser Art von Maßnahmen will der Fiskus seine Einnahmen erhöhen und die Schattenwirtschaft bekämpfen. Im vergangenen Jahr konnte die „Agencia Tributaria“ dank des „Plans zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung“ rund 10 Mrd. Euro zusätzlich einnehmen, was rund 1% des Bruttoinlandsprodukts entspricht.

Fraglich bleibt, inwieweit diese Maßnahme auch die ausländischen Eigentümer von Ferienwohnungen betrifft, die diese regelmäßig oder sporadisch an Urlauber vermieten. Viele dieser Eigentümer machen in Spanien gar keine Steuererklärung, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Und wo es keine Steuererklärung gibt, kann diese natürlich auch nicht mit einer Stromrechnung abgeglichen werden. Sicherlich wird der Fiskus sich aber auch hierfür etwas einfallen lassen.

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