Zahl der Verkehrstoten sinkt zum 7. Mal in Folge

Die Zahl der Verkehrstoten auf Spaniens Straßen ist auch in 2010 wieder gesunken. In 2010 ereigneten sich 1.548 tödliche Unfälle, bei denen 1.730 Menschen ums Leben kamen. Damit lag die Zahl der Todesopfer um 173 bzw. 9,1% unter der des Jahres 2009. Auch die Zahl der Schwerverletzten ist im Vergleich zum Vorjahr um 1.021 bzw. 11,4% zurückgegangen. Damit setzt sich der Trend zu sinkenden Unfallzahlen nun bereits im 7. Jahr fort.

Seit 2001 hat sich die Zahl der Verkehrstoten in Spanien mehr als halbiert (-57,5%). Damit hat Spanien die von der Europäischen Union für den Zeitraum von 2001 bis 2010 vorgegebene Reduktion von minus 50% schon ein Jahr früher mehr als erfüllt.

In 2003 lag Spanien mit 128 Verkehrstoten pro 1 Mio. Einwohner noch auf Platz 17 im EU-weiten Unfallranking und deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 103 Toten pro Mio. (zum Vergleich: Deutschland 80 Tote/ Mio.- Platz 7).

In 2009 lag Spanien mit 59 Verkehrstoten/ Mio. bereits auf Platz 9 und deutlich unter dem EU-Schnitt von 69/Mio. (zum Vergleich: Deutschland 51/Mio. – Platz 4).

Der Rückgang der tödlichen Unfälle in Spanien ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Zum einen nutzen die Verkehrsteilnehmer die Sicherheitsausrüstung ihrer Fahrzeuge. So ist der Anteil der Verkehrstoten, die ihren Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten, von 41% in 2001 auf 23% in 2010 gesunken. Der Anteil der Todesopfer, die keinen Schutzhelm trugen, lag bei Motorrädern in 2001 bei 11% und in 2010 bei 7%. Bei Leichtkrafträdern ist der Anteil im selben Zeitraum von 48% auf 18% gefallen.  Zum anderen hat sich auch das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zum Besseren gewandelt. So ist die Anteil der positiven Alkoholtest von 4,9% in 2001 auf 1,8% in 2010 gefallen. Der Anteil von Fahrzeugen, die mit mehr als 140km/h erwischt wurden ist von 2001 bis 2010 von 6,8% auf 0,3% gesunken.

Der kontinuierliche Rückgang der Verkehrstoten ist auf die Einführung diverser verkehrspolitischer Maßnahmen zurückzuführen. So wurde am 1.07.2006 ein Punktesystem eingeführt, sodass mehrfach auffälligen Verkehrsteilnehmern nach Verbrauch des Punktekontos von da an der Entzug der Fahrerlaubnis drohte. Ende 2007 wurde außerdem das Verkehrsstrafrecht verschärft. Delikte wie zu schnelles Fahren, Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurden mit Gefängnisstrafen bedroht. Dies hatte offenbar eine so stark abschreckende Wirkung, dass sich in der Bevölkerung veränderte Verhaltensweisen durchsetzten konnten.

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