Einweihen verboten!

Klappern gehört zum politischen Handwerk, doch offenbar stank Spaniens Gesetzgebern das Eigenlob der Politiker im Wahlkampf so sehr, dass sie es kurzerhand gesetzlich einzudämmen versuchten.

Kurz vor den Wahlen werden die regierenden Lokalpolitiker regelmäßig erstaunlich aktiv. Es scheint, als wollten sie in wenigen Wochen alles nachholen, was sie in der vergangenen Legislaturperiode verpennt haben. Auf Fuerteventura konnte man vor den vergangenen Wahlen oft intensive Straßenbauaktivitäten beobachten. Die Zuwege auch zur abgelegensten Finca wurden asphaltiert, in der Hoffnung, so noch ein paar zusätzliche Wählerstimmen zu gewinnen. Dieses Phänomen war so auffällig, dass die Einheimischen den Namen „asfalto de las elecciones“ („Wahlasphalt“) dafür prägten.

Auch die Zahl der Einweihungsfeiern für neue Gebäude oder Infrastruktureinrichtungen stieg in der Wahlkampfzeit regelmäßig stark an. So wollten die Politiker öffentlichkeitswirksam zeigen, was sie alles vollbracht haben.

Doch in diesem Jahr gilt: alles was nicht bis zum 28.03.2011 eingeweiht ist, darf vor den Wahlen am 22. Mai nicht öffentlich eingeweiht werden. So sieht es das geänderte Wahlgesetz vor, dass Ende Januar verabschiedet worden ist. Es verbietet „zwischen der Ausrufung und Durchführung der Wahlen jeglichen Akt der Einweihung öffentlicher Bauten oder Dienstleistung oder deren Projekten, egal unter welcher Bezeichnung dieser stattfindet. Unbeschadet dessen können die Bauten oder Dienstleistungen in dieser Periode ihren Betrieb aufnehmen.“

Außerdem verbietet das Gesetz „jeglichen Akt, der direkt oder indirekt von den politischen Machthabern organisiert oder finanziert wird, der Hinweise auf Ergebnisse oder Errungenschaften  enthält, oder der Bilder oder Darstellungen enthält, die denen ähneln oder mit denen übereinstimmen, die die Parteien für ihren Wahlkampf verwenden.

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