Aufatmen für die Eigentümer in Majanicho

Der Präsident des Vereins für Stadtplanungsrecht (ACADUR), Juan José Santana, hat Eigentümern der 748 Häuser in der Urbanisation „Casas de Majanicho“ im Norden Fuerteventuras Mut gemacht. Seiner Ansicht nach bedeutet das Urteil des Obersten Gerichts, das die endgültige Genehmigung des Erschließungsplans für nichtig erklärt hat, nicht das Aus für die Urbanisation, da das Urteil nichts an der Urbanisation als solcher noch an den dazugehörigen Umweltaspekten auszusetzen hat, sondern an dem formalen Verwaltungsakt der Genehmigungserteilung.

Die Gemeindeverwaltung von La Oliva hatte im Dezember 2000 die endgültige Genehmigung für den Erschließungsplan „Casas de Majanicho-SAU-12“ erteilt, woraufhin der Bauträger Nombredo 748 Häuser sowie Sportanlagen und sonstige Infrastruktur errichtete. Viele Häuser wurden bereits verkauft. Die Erteilung der Genehmigung erfolgte jedoch einige Tage bevor im Amtsblatt einschlägige Ausführungsvorschriften zur Bebauungsplanung veröffentlicht wurden. Diese Ausführungsvorschriften hätten dem zuvor genehmigten Erschließungsplan als rechtliche Grundlage gedient.

Santana ist der Ansicht, dass der Formfehler, der den Erschließungsplan zum Kippen gebracht hat, nachträglich geheilt werden könne, da die Ausführungsvorschriften nach wie vor gültig seien. Es handele sich um eine ähnliche Situation wie bei den umstrittenen Hotels auf Lanzarote, und es spreche nichts dagegen, dass das Genehmigungsverfahren auf Grundlage der gültigen Ausführungsvorschriften erneut eingeleitet werde, womit der Grund, der zur Annullierung der Genehmigung geführt hat, beseitigt wäre.

Santana rät den beteiligten Prozessparteien, bei Gericht eine Klarstellung beantragen sollten, dass durch das Urteil lediglich ein Verwaltungsakt annulliert wurde.

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