In Spanien werden Hypothekendarlehen im Normalfall zu variablen Zinsen verzinst. Der Zinssatz wird jeweils nach einem vereinbarten Zeitraum, z.B. jedes Jahr oder alle 6 Monate neu berechnet. Zur Berechnung wird ein öffentlich ermittelter Basiszins herangezogen, z.B. der sogenannte EURIBOR, zu dem ein sogenanntes Differenzial hinzuaddiert wird. So konnten Hypothekenkunden zu Zeiten des Immobilienbooms z.B. zu Konditionen wie „Euribor + 0,5“ finanzieren. In 2007 lag der Jahres-Euribor bei Werten zwischen 4 und 5%. Im Jahr 2013 hat der Euribor seinen historischen Tiefststand erreicht und liegt zurzeit bei unter 0,5%. Theoretisch müssten Kunden, die zu den oben beispielhaft erwähnten Konditionen finanziert haben, nun nur noch einen traumhaften Zinssatz von unter 1% für ihr Darlehn bezahlen.
Doch die Banken waren schlau und haben sich gegen allzu stark fallende Zinsen abgesichert, indem sie eine sogenannte „clausula suelo“, eine „Bodenklausel“ in die Verträge aufgenommen haben, die eine Zinsuntergrenze bei beispielsweise 3,5% festlegt.
Gegen diese Klauseln haben Verbraucherschutzvereine wie Ausbanc geklagt.
Das letzte spanische Gerichtsinstanz, das Tribunal Supremo, hat nun bestätigt, dass diese Klauseln unwirksam sind, wenn sie nicht ausreichend transparent waren, nicht jedoch, weil sie grundsätzlich rechtswidrig sind. Außerdem hat das Gericht in seinem Urteil Kriterien aufgestellt, anhand derer zu beurteilen ist, ob die Bank den Verbraucher ausreichend informiert hat und ob die Bodenklausel ausreichend transparent dargestellt worden ist.
Das Gericht hat geurteilt, dass nicht ausreichend transparente Bodenklauseln aus den Verträgen zu streichen sind und in Zukunft nicht mehr anzuwenden sind. Allerdings hat das Gericht ebenfalls ausgeführt, dass die Wirksamkeit der Hypothekenverträge nicht in ihrer Gesamtheit aufhebt und dass das Urteil keine Auswirkung auf in der Vergangenheit geleistete Zinszahlungen hat. Damit hat das Tribunal Supremo die Banken praktisch davon freigestellt, Ihren Kunden die aufgrund einer unwirksamen Klausel zu viel gezahlten Zinsen zurückzuzahlen, weil es, so das Gericht, „offenkundig sei, dass die Rückwirkung dieses Urteils das Risiko von schweren Störungen mit Wirkung auf die öffentliche Wirtschaftsordnung generierte“.
Für die Verbraucherschutzorganisation Ausbanc stellt das Urteil eine Rechtsverdrehung dar. Sie vertritt die Ansicht, dass eine für unwirksam erklärte Klausel so behandelt werden müsse, als ob diese nie existiert hätte. Entsprechend müssten die Banken die Zinsen so neu berechen, als hätte der Vertrag keine Bodenklausel enthalten, und müssten die zu viel gezahlten Beträge zurückerstatten.
Nach Schätzungen von Ausbanc hätte jeder betroffene Hypothekenkunde einen Rückzahlungsanspruch von durchschnittlich 6.000 bis 8.000€.
Die Organisation hält das Urteil für inakzeptabel: „Wenn ein Bankkunde nur mit einer Rate in Rückstand gerät, setzt sich der Rechtsmaschinerie unaufhaltsam in Bewegung, was in vielen Fällen in einer Zwangsräumung endet. Wenn die Bank jedoch nicht erfüllt, widerfährt ihr Gnade, um die öffentliche Wirtschaftsordnung nicht zu gefährden.
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