Ewiges Streitthema in Pájara: Oberster Gerichtshof entscheidet zugunsten des Militärgeländes

In einem am 25.02.2014 bekanntgegebenem Urteil hat der „Tribunal Supremo“, der Oberste Gerichtshof in Spanien, über die Vergrößerung eines militärischen Übungsgeländes in der südlichsten Gemeinde von Fuerteventura entschieden. Die kürzliche Gerichtsentscheidung geht auf ein langjähriges Streitthema zwischen der spanischen Regierung und der Inselverwaltung von Fuerteventura (Cabildo) zurück. Zentraler Streitpunkt ist dabei ein 4.205Ha großer Truppenübungsplatz in Pájara, der im März 2012 „zum vorrangigen Gebiet im Interesse der nationalen Verteidigung“ erklärt wurde und somit entgegen aller Hoffnungen, eine Stilllegung zu erreichen, aus offiziellen Sicherheitsgründen sogar noch um einen 2km breiten Schutzstreifen vergrößert wurde.

Der Oberste Gerichtshof wies nun die Klage ab, die vom Cabildo gegen die Erklärung zum „Nationalen Interesse“ erhoben wurde, und widerlegte somit jegliche Zweifel über die Rechtmäßigkeit der besagten Entscheidung. Zusätzlich verpflichtete das Urteil die Inselverwaltung zur Zahlung der Gerichtskosten, die sich auf bis zu 4000 Euro belaufen.

Das Gericht betonte dabei, dass die Anschuldigungen hinsichtlich eines Verstoßes gegen die kommunale Selbstverwaltungsgarantie der Insel unberechtigt seien, da die Befugnisse, die der spanischen Regierung im Rahmen des seit 1975 geltenden Gesetzes zur Nationalen Sicherheit verliehen wurden, „den Zuständigkeitsbereich der lokalen Gebietskörperschaften rechtmäßig einschränken.“

Aufgrund der Tatsache, dass das Militärgelände mit der „Cueva de Lobos“ ein Naturschutzgebiet umfasst, betonte das Gericht aber trotzdem, dass bei der Nutzung des Geländes die Richtlinien des Natura 2000-Netzwerkes, einem EU-weiten Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten, eingehalten werden müssen. Das bedeutet, dass jegliche Baumaßnahmen sowie die Nutzung des Geländes in besagtem Schutzgebiet zunächst einer gründlichen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, es sei denn, es liegen gemäß der Ausnahmeregelung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU „zwingende Gründe des Allgemeininteresses“ vor.

Das Plenum der Inselverwaltung von Fuerteventura sowie auch die Gemeinde von Pájara wollen sich trotz allem weiterhin gegen die Erweiterung des Militärgeländes einsetzen und bestenfalls eine komplette Stilllegung erreichen.

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