Illegaler Wildfang auf Fuerteventura: Erneut 70 Kilo Miesmuscheln beschlagnahmt

Der illegale Fang geschützter Meerestierarten kommt den (erwischten) Wilderer meist teuer zu stehen und dennoch werden häufig neue Fälle aufgedeckt. Erst am Sonntag, den 18.05.2014 fanden Beamte der Umweltschutzabteilung der Inselverwaltung Fuerteventuras (Cabildo) zusammen mit der Lokalpolizei von Pájara erneut insgesamt 84 Kilo verschiedener Meeresfrüchte, darunter einen Großteil Miesmuscheln sowie Entenmuscheln und vom Aussterben bedrohte Muschelschnecken, die als heimische „lapas“ bekannt sind. Mehrere große Säcke voller Meeresfrüchte gingen den Beamten am frühen Morgen ins Netz, als sie im Gebiet von Agua Ovejas und Punta Paloma unterwegs waren.

Da außer der Ausbeute von den illegalen Fischern keine Spur zu sehen war, vermuten die Beamten ein fluchtartiges Verlassen des Fundortes. Das naheliegende Gebiet entlang der Küste wurde weiträumig umfahren, doch außer Spuren eines Geländewagens konnten keine weiteren Hinweise auf die Täter gefunden werden.

Der Kampf gegen illegale Fischer mit klaren Regelungen in den Fischereigesetzen der Kanaren und den sich daraus ergebenden Strafen scheint wirkungslos zu sein. Immer wieder kommt es zu Fällen, in denen kiloweise Meeresfrüchte von der Polizei beschlagnahmt werden, da die Fischer gegen das Gesetz verstoßen, indem sie bestimmte gefährdete Arten fangen oder während der festgelegten Schonzeit fischen. Dies gefährdet die bereits stark geschwächten Bestände vieler Meerestierarten, wie beispielsweise der heimischen Muschelschnecke (Patella candei), deren Fang während der Schonzeit mit Bußgeldern zwischen 200.000 und ganzen 2 Millionen Euro bestraft wird. Um das unkontrollierte Fischen zu stoppen, hat die Fischereibehörde der kanarischen Regierung eine Verordnung festgelegt, die den Fang verschiedenster Meeresfrüchte reguliert. Dabei wurden neben den erlaubten Arten auch Schonzeiten, Fangzeiträume, Mindestgrößen, maximale Fangquoten sowie genehmigte Küstengebiete definiert, sodass der Fang einheitlich geregelt ist und die Erhaltung individueller Arten sichergestellt werden kann. Dabei differenziert die Regelung zwischen Berufs- und Hobbyfischern, die der Fischereibehörde zwar beide eine entsprechende Lizenz vorweisen müssen, sich aber in der maximalen Fangquote unterscheiden. Absolut verboten auf Fuerteventura ist unter Anderem das Sammeln von Miesmuscheln – der Art die in den meisten Fällen ausgerechnet den Großteil der Ausbeute ausmacht. Neben zahlreichen anderen Arten von Schalentieren, deren Fang verboten oder nur sehr eingeschränkt erlaubt ist, gelten aber auch für Meeresfrüchte wie den Oktopus oder bestimmte Krabbenarten strenge Bedingungen. Berufs- und Hobbyfischer sollten sich daher genauestens mit den Richtlinien vertraut machen, um den hohen Geldstrafen wegen illegalem Meeresfrüchtefang aus dem Weg zu gehen.

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