Polizei nimmt mutmaßlichen IS-Anhänger auf Gran Canaria fest

Policia Nacional Van

Die Nationalpolizei hat am 02.08.2019 in Las Palmas de Gran Canaria einen 35-jährigen Spanier festgenommen. Ihm wird die Kollaboration mit einer Terrororganisation und Selbstindoktrinierung vorgeworfen.

Der Beschuldigte stand bereits seit längerem wegen seiner Verbindungen zum IS via Internet unter Beobachtung. In der letzten Zeit soll er sich zunehmend radikalisiert haben.

Die polizeilichen Ermittlungen haben ergeben, dass der mutmaßlich Islamist in den letzten Monaten den Sitz eines LGTBI-Vereins fotografiert hatte. Gegen diese Gruppe hegte er offenbar eine starke Abneigung und hat sich mit beleidigenden Kommentaren dagegen geäußert. LGTBI-Einrichtungen wurden vom Islamischen Staats wiederholt als mögliche Anschlagsziele genannt.

Der Festgenommene war sehr aktiv im Internet und hat sich in diversen radikal-islamistischen Chatgruppen betätigt. Dort hat er die Attentate vom 11. September in den USA, vom 11. März in Madrid und vom August 2017 in Barcelona und Cambrils befürwortet.

Er soll auch Online-Unterhaltungen geführt haben, in denen er die Taten anderer konvertierter Jihadisten in anderen Ländern lobte und sie zur Verübung von terroristischen Aktionen in ihren Ländern animierte.

Er hatte wohl auch Kontakt zu konvertierten Jihadisten, die nach Hinweisen des Geheimdienstes der Spanischen Nationalpolizei in Kolumbien und Argentinien in 2018 festgenommen worden waren.

Der Verdächtige gab an, bereits im Jahr 2004 nach dem Anschlägen vom 11. März zum Islam konvertiert zu sein. Allerdings prahlte der damit, ein westliches Aussehen zu bewahren und nicht durch einen Bart oder Kleidung Hinweise auf seine Radikalisierung zu geben. So wollte er vermeiden, die Aufmerksamkeit der Ermittlungsbehörden auf sich zu lenken.

Ermittler finden reichlich belastendes Material bei Hausdurchsuchung

Bei er Durchsuchung der Wohnung des Terrorverdächtigen fanden die Ermittler große Mengen an belastendem Material. Darunter Videos von Vereidigungen von IS-Mitgliedern, Videos mit Hinrichtungen, sowie Bildmaterial von Waffen, Kampfkleidung und Kriegsausrüstung.

Die Selbstindoktrination ist im Antiterror-Paragraphen 575 seit 2015 im Spanischen Strafgesetzbuch geregelt.

Danach wird mit 2 bis 5 Jahren Gefängnis bestraft, wer Indoktrinierung, militärische Ausbildung oder technische Anleitung für die Verübung von Anschlägen empfängt. Die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation, ein konkreter Anschlagsplan oder gar ein begangener Terrorakt sind für die Strafbarkeit nicht notwendig.

Der Paragraph sieht ausdrücklich vor, dass auch der regelmäßige Besuch von einschlägigen Webseiten oder der Besitz von einschlägigem Material, das darauf abzielt, zu einer Mitgliedschaft in einer Terrororganisation anzuspornen, den Straftatbestand erfüllt.

Im Mai 2019 hatten Ermittler einen 30-jährigen Mann in La Laguna auf Teneriffa wegen Terror-Verdachts festgenommen.

Im Dezember 2015 war auf Fuerteventura in Morro Jable eine 19-jährige Marokkanerin als mutmaßliches IS-Mitglied verhaftet worden. Sie wurde 2017 zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt.

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