Flüchtlingsboot mit 68 Menschen 20 Meilen südlich von Fuerteventura entdeckt

Patera Gran Tarajal

Am Abend des 24.01.2020 gegen 18.00h hat ein SAR-Flugzeug der Seerettung rund 22 Meilen südlich von Fuerteventura ein Flüchtlingsboot entdeckt. Nach ersten Informationen befanden sich 68 Personen an Bord, darunter auch Frauen und Kinder.

Daraufhin lief das Patroullienboot Mizar von seinem Stützpunkthafen in Gran Tajaral aus, um die Menschen sicher an Land zu bringen.

Gegen 22.00 Uhr kehrte das Rettungsboot mit den Migranten an Bord zurück in den Hafen von Gran Tarajal.

Dort wurden die Personen von Mitarbeitern des Kanarischen Rettungsdienstes SUC und des Roten Kreuzes medizinisch erstversorgt. Über den Gesundheitszustand der Bootsinsassen liegen uns derzeit keine weitere Informationen vor.

Wie die kanarische Tageszeitung La Provincia auf ihrer Webseite berichtet, soll die Flüchtlingshilfeorganisation „Caminando fronteras“ die Anwesenheit eines Flüchtlingsbootes, das von El Aioun aus gestartet ist, gemeldet haben.

Caminando Fronteras

Die Organisation „Caminando Fronteras“ setzt sich seit 16 Jahren für die Menschenrechte von Menschen auf der Flucht ein. Sie bietet unter anderem ein Notfalltelefon an für Personen, die bei der Überfahrt nach Europa ihr Leben riskieren und die häufig z.B. das Mittelmeer oder den Atlantik mit Booten überqueren, die dafür nicht geeignet sind. Wenn die Organisation einen Anruf von Migranten in Not erhält, alarmiert sie die Seebehörden von Spanien, Marokko oder Algerien.

Außerdem bietet die Caminando Fronteras den Migranten juristische, soziale und medizinische Hilfe und dokumentiert Menschenrechtsverletzungen von beiden Seiten der Grenzen.

Die Gründerin der Organisation, Helena Maleno Garzón, war bereits mehrfach im Visier der Justiz. Sowohl in Spanien als auch in Marokko ermittelte die Justiz wegen des Vorwurfs des Schleusens von Flüchtlingen und der Förderung der illegalen Einwanderung. Ihr drohten Haftstrafen von mehreren Monaten, Geldstrafen und sogar lebenslange Haft.

Sowohl in Spanien als auch in Marokko wurde sie von den Vorwürfen freigesprochen oder die Verfahren wurden eingestellt. Tenor der Urteile war: „Das Entgegennehmen eines Telefonanrufs von Menschen in akuter Lebensgefahr und das Tätigen eines Notrufs, um die Notlage zu melden, sind keine Straftaten“.

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3 Kommentare

  1. Es ist einfach nicht zu fassen, was da passiert. Sobald sich die Leute in Gefahr auf das offene Meer begeben, werden Sie (sofern Sie entdeckt werden) gerettet. Dadurch, dass den Leuten suggeriert wird, dass Rettung sowieso naht, sobald sie auf dem Meer sind, begeben Sie sich erst in die Gefahr.
    Wenn es ein klares Signal geben würde, dass nicht mehr geholfen wird, würden sich die Leute auch nicht mehr in die Gefahr begeben und es gebe keine Toten mehr. Damit einhergehend müsste es natürlich eine Intakte Zusammenarbeit zwischen der Küstenwache Afrikas und Spaniens/ der anderen betroffenen Mittelmeerstaaten geben.
    Wir sollten endlich mal anfangen das eigentliche Problem zu lösen. Die Situation vor Ort scheint prekär. Da hilft es nicht, dass wir die Führenden (vermeintlich schlechten Anführer) mit Spendengeldern subventionieren.

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