Kanaren werden vom Hochrisikogebiet zum Risikogebiet: Was ändert sich für Fuerteventura-Reisen?

Risikogebiet

Vier Wochen nachdem die Kanarischen Inseln gemeinsam mit Spanien zum Hochrisikogebiet erklärt worden sind, werden sie auf am Sonntag (21.2.) wieder zum Risikogebiet herabgestuft. Dasselbe gilt dann natürlich auch für Fuerteventura.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte auf seiner Homepage am Freitag, 19.02.2021, um 19.30 Uhr die aktualisierte Liste der weltweiten Länder, die in zwei Tagen wirksam ist. Zuvor hatten das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium sowie das Bundesministerium für Gesundheit das aktuelle Geschehen in Europa und der Welt beurteilt.

Neue RKI-Angabe: Spanien und Kanaren sind HochRisikogebiet

Die Entwicklung war angesichts der deutlich gefallenen Inzidenzzahlen in Spanien (Inzidenz von 104,94, Spanisches Gesundheitsministerium am 19.02.), auf den Kanaren (48,95) und Fuerteventura (49,62) erwartet worden, allerdings kam im Januar auch die Einführung der Hochrisikogebiete überraschend – und in Bezug auf die Kanaren war sie mit Blick auf die Zahlen auch ein Stück weit unlogisch.

Fuerteventura „nur noch“ Risikogebiet: Testpflicht vor Rückreise entfällt

Für Reisende zurück nach Deutschland ergibt sich damit vor allem eine Änderung: Sie müssen nicht bereits bei Einreise über einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test verfügen. Sondern es reicht, wenn dieser Nachweis 48 Stunden nach Einreise vorliegt und auf Aufforderung den örtlichen Behörden zur Verfügung gestellt wird. Möglich bleibt es weiterhin, sich höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland in Spanien testen zu lassen.

Rückkehrer aus Risikogebiet: Zehn Tage Quarantäne in der Regel Pflicht

Wer z.B. aus Fuerteventura zurück nach Deutschland fliegt, muss sich vor Einreise über einreiseanmeldung.de anmelden und einen Nachweis mit sich führen. Gleich bleiben auch die Quarantäne-Regelungen, wonach sich jeder Einreisende grundsätzlich zehn Tage häuslich absondern muss. Die zehntägige Quarantäne kann nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften frühestens nach dem fünften Tag nach Einreise durch ein negatives COVID19-Testergebnis beendet werden.

Quarantäne-Regelung: Ausnahme in Nordrhein-Westfalen

Wichtig: Reiserückkehrer, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben, unterliegen keiner Quarantänepflicht, sofern eine Schnell- oder PCR-Testung binnen maximal 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise negativ gewesen ist. „Eine mangels Einreisetestung zunächst einzuhaltende Quarantäne kann jederzeit durch einen negativen Test beendet werden“, schreibt das Land NRW.

Corona-Warnstufen: Rutscht Fuerteventura in Kategorie eins?

Längst überfällig ist auch eine Anpassung der Corona-Warnstufen („Coronaampel“) für die einzelnen Inseln seitens der kanarischen Regierung. Normalerweise tagt der Regierungsrat immer mittwochs, sodass die Anpassung der Warnstufen freitags in kraft treten kann.

Während zum Beispiel Teneriffa hofft, in Warnstufe eins zu bleiben, rechnet Gran Canaria damit, von drei auf zwei zu fallen. Fuerteventura wiederum hätte nichts dagegen, trotz konstant bleibender Inzidenzzahlen, in Warnstufe eins zu wechseln.

Bis die kanarische Regierung einen neuen Beschluss fasst, behalten allerdings alle derzeitigen Warnstufen ihre Gültigkeit, das gilt auch für die Fuerteventura betreffende Ausgangssperre zur Karnevalszeit zwischen 22 und 6 Uhr.

Verwendete Quellen, sofern nicht verlinkt:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

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12 Kommentare

  1. Eine Ergänzung zu meinem Kommentar von gestern:
    Bei Einreise am Flughafen in DE wurde sowohl die digitale Einreiseanmeldung, wie auch das negative Testergebnis von der Bundespolizei kontrolliert. Auch hier wurde der Antigen-Test von CenMed anerkannt.

  2. @Alexander Kopetzky
    Auf diese Aussage von TUI würde ich nicht vertrauen, Ähnliches kommuniziert auch der Robinson Club. Mit Blick auf die offiziellen Regelungen bzw. den Angaben des Auswärtigen Amts (AA) sind diese Angaben jedoch nicht korrekt. Wer noch am 20. Februar auf Fuerteventura gewesen ist, der muss bis zum 2./3. März auch einen Test vor Abflug vorweisen.

    Das AA schreibt: „Einreisende ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochinzidenzgebiet oder in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen bereits bei Einreise einen Nachweis einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitführen und diesen sowohl den zuständigen Behörden bei Einreise auf Anforderung sowie ggfs. dem Beförderungsunternehmen vor Antritt der Reise vorlegen.“

  3. Um etwas Klarheit zu bringen.
    Wir sind gerade am Airport eingecheckt und es wurde explizit nach einem negativen Test gefragt. Unser antigen test von CenMed wurde anerkannt.
    Demnach gelten wohl die 10 Tage bis zur Testfreiheit.

  4. @Kanarenschmätzer, @Constantin, @Winfried Heckner
    Vom TUI Service bezüglich Rückreise am 27.02.2021

    Sehr geehrter Herr Kopetzky. Vielen Dank für Ihre Nachricht. Da Spanien ab heute dem 21.02 kein Hochinzidenzgebiet mehr ist, entfällt somit die Testpflicht vor Einreise nach Deutschland. Sie müssen lediglich bis spätestens 48 Stunden nach Einreise ein Testergebnis vorweisen können. Somit können Sie den Test auch in Deutschland machen. Bitte beachten Sie dennoch, dass die online Einreiseanmeldung weiterhin vor Abflug auszufüllen ist. Sollten Sie hierzu noch Rückfragen haben, melden Sie sich gerne. Ansonsten wünsche ich Ihnen noch einen erholsamen Aufenthalt. Herzliche Grüße Katja@TUIService

  5. Dann wollen wir mal hoffen dass die Menschen weiterhin achtsam sind und das bis jetzt erreichte nicht wieder auf Spiel setzen ich wünsche meiner Insel Fuerteventura auf jeden Fall alles Gute und ich freue mich jedes Jahr auf meine vier Wochen

  6. Wortlaut Coronaverordnungen eindeutig.
    Wer am 27. 2. ausreist – muss vorher einen Test machen.Die Einstufung des RKO gilt erst ab 21. 2., also war man bei Rückreise am 27. – wie ich es mich auch betrifft – im fraglichen 10 Tageszeitraum laut Coronaeinreiseverordnung in einem Hochinzidenzgebiet, wenn auch nur ein paar Tage.
    Gleiches war im Herbst, als die Kanaren – damals noch losgelöst von Spanien – Nichtrisikogebiet wurden.
    Im übrigen werden die Beförderer dies 10 Tage lang noch prüfen müssen und ggf.die Beförderung verweigern.
    Mein örtliches Gesundheitsamt hat am 3. 2. – Einreise Fuerte nach NRW – innerhalb von 56 Minuten mitgeteilt, dass keine Quarantäne erforderlich ist, da ich die Nachweise Kopie des Schnelltests sowie der digitalen Einreiseanmeldung per Mail übersandt hatte.
    Also testen oder Rückflug noch ein paar Tage schieben.
    Die anderen 15 Bundesländer pochen weiter auf Quarantäne

  7. @Kanarenschmätzer: Sehr berechtigte Frage! 👍🏻

    Für alle diejenigen, die Sonntag (und den nachfolgenden 9 Tagen) nach D zurückreisen, gilt, dass sie den Test vor Einreise machen müssen. Siehe nachfolgend die Ausführungen des Auswärtigen Amts:

    Testpflicht bei Einreise
    Einreisende ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochinzidenzgebiet oder in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen bereits bei Einreise einen Nachweis einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitführen und diesen sowohl den zuständigen Behörden bei Einreise auf Anforderung sowie ggfs. dem Beförderungsunternehmen vor Antritt der Reise vorlegen.

    Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem sonstigen Risikogebiet (weder Hochinzidenzgebiet noch Virusvariantengebiet) aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise über einen Testergebnis verfügen und dieses auf Anforderung den zuständigen Behörden vorlegen.

  8. ich hoffe ich habe die Entwarnung selbst gefunden:

    Beim auswärtigen Amt steht bzgl. Quarantäne: „Als Voraufenthalt in einem Risikogebiet gilt ein Aufenthalt zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tagen vor Einreise.
    Maßgeblich ist, ob das Gebiet zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland als Risikogebiet ausgewiesen war (d.h. nicht zwangsläufig zum Zeitpunkt des Aufenthalts).“

    Ich schließe daraus dass die 10 Tage Regelungen sich auf den Tag der Einreise beziehen.

  9. Entfällt die Testpflicht vor Rückkehr nach Deutschland dann ab morgen oder erst 10 Tage später?
    Der entsprechende Passus bzgl. Rückkehr aus Hochinzidenzgebiet lautet beim RKI:
    „Personen, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem solchen Gebiet aufgehalten haben…“
    Wenn ich z.B. am 27.02. abreise war ich ja innerhalb der letzten 10 Tage in einem Hochinzidenzgebiet. (Bin schon länger hier auf Fuerte)
    Und es gibt beim RKI die Rubrik der „Gebiete, die zu einem beliebigen Zeitpunkt in den vergangenen 10 Tagen Risikogebiete waren, aber derzeit KEINE mehr sind“
    Hmm. Bin verunsichert.
    Grüße

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