Spanische Regierung will alle Bußgelder aus der Zeit des Alarmzustands zurückzahlen

Sanchez

Am 19.07.2021 hatte das spanische Verfassungsgericht sein Urteil zum ersten spanischen Alarmzustand wegen der Corona-Pandemie veröffentlicht.

Einige Artikel des Königlichen Dekret 463/2020 vom 14.03.2020 enthielten nach Ansicht des Verfassungsgerichts Maßnahmen, die in unzulässiger Weise in die Grundrechte der Bürger eingriffen, namentlich in das Grundrecht auf Freizügigkeit, freie Wohnsitznahme und die Versammlungsfreiheit.

Der Alarmzustand hätte im Sinne der Verfassung ausschließlich Einschränkungen, keinesfalls aber eine Aufhebung, des Grundrechts auf freie Mobilität begründen können.

Deshalb hat das Verfassungsgericht entschieden, dass die entsprechenden Artikel des Dekrets verfassungswidrig waren.

Insgesamt haben Sicherheitskräfte während des ersten Alarmzustands vom 15.03.2020 bis 21.06.2020 in ganz Spanien 1.142.127 Verstöße gegen die Vorschriften des Dekrets 463/2020 zur Anzeige gebracht.

Allerdings hatte das Verfassungsgericht in seinem Urteil klargestellt, dass der Staat Bußgelder, die nach einem bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren bezahlt wurden, nicht automatisch zurückgezahlt werden müssen.

Demnach hätten also nur diejenigen Betroffenen von dem Urteil profitiert, deren Verfahren noch nicht mit einem rechtskräftigen Urteil in einem Gerichst- oder Verwaltungsverfahren abgeschlossen war.

Regierung will alle Bußgelder zurückzahlen

Obwohl die Regierung dazu nicht verpflichtet wäre, will sie dennoch alle Bußgelder im Zusammenhang mit den für verfassungswidrig erklärten Corona-Maßnahmen von Amts wegen zurückzahlen.

Bis Mai 2021 wurden 481.969 Anzeigen bearbeitet und 172.482 Verfahren nach Angaben des zuständigen Ministeriums mit einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid abgeschlossen. 87.826 Verfahren wurden an andere Behörden lokale Behörden zur Bearbeitung weitergegeben. 54.193 befanden sich noch in der Beweiserhebung und 11.206 wurden eingestellt. Bei weiteren 156.262 Anzeigen wurde nach Betrachtung der vorgetragenen Tatsachen gar kein Verwaltungsverfahren eingeleitet.

Noch unklar, wie genau die Rückzahlung erfolgen soll

Betroffene Bürger werden sich voraussichtlich an die Delegation oder Subdelegation der Regierung in ihrer Provinz wenden müssen. Dort müssen sie einen Antrag stellen und ihre Bankdaten hinterlassen. Ob der Antrag auch Online gestellt werden kann, ist zurzeit noch unklar.

Zurzeit analysieren Arbeitsgruppen im Ministerium noch, wie der zu erwartende Ansturm organisatorisch bewältigt werden kann.

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9 Kommentare

  1. Was wir „glauben“ steht sicher auf einem anderen Blatt.
    Mit „freiwillig“ (obwohl im Bericht als Begriff nicht verwendet), meinte ich, und denke, das war auch der Tenor:
    Die Regierung geht nicht verordneter- , bzw. nicht gezwungener Weise über das Gerichtsurteil hinaus. Eine Entscheidung, der vielleicht das implizite Eingeständnis eines eigenen Fehlers zugrundeliegt. Das wissen wir nicht.
    Einige hier versuchen das hineinzuinterpretieren. Nicht ich!
    Das alles politische Handeln implizierte Ziele verfolgt – unbestritten.
    Welche das sind, wird hier versucht hineinzuinterpretieren. Nicht von mir!
    Ich bleibe bei meiner o.g. Beurteilung!

  2. Und um welche Beträge insgesamt ca. könnte es sich handeln?
    Da wird sich wohl jmd. nicht nur die Stirn kraus ziehen, sondern graue Haare wachsen lassen.
    Aber diese Entscheidung der freiwilligen Rückzahlung ist ja wahnsinnig hoch zu bewerten.
    Ich kann mir keine dt. Regierung vorstellen, die gleich handeln würde.
    Also mehr als Hut ab und volle Hochachtung!

  3. Hahaha
    Hahahahhahahhaha, huhuhuhu…..ich kann nicht mehr, mir tut der Bauch weh….so ist es richtig, Zehntausende Büttel umsonst Leute schikaniert und abgezockt, alles für die Katz. Mich haben sie nicht erwischt aber Freunde von mir. Die Uniformierten werden beim nächsten Lockdown wenig motiviert sein…

    Die Dummen sind jetzt die, die keinen Widerstand geleistet haben und zuhause gehockt monatelang. Pedro sollte Schmerzensgeld zahlen an alle!

    • Du solltest vielleicht noch einmal die Urteilsbegründung des Verfassungsgerichts lesen. Das Gericht hat nicht etwa die Maßnahmen als solche kritisiert (im Gegenteil: das Gericht fand die Maßnahmen notwendig, geeignet und verhältnismäßig), sondern nur die von der Regierung gewählte Rechtsgrundlage in Form des Alarmzustands, also quasi einen Formfehler.

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