Positiv, Symptome, Kontaktperson: Wer muss auf Fuerteventura wann und wie lange in Quarantäne ?

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Seitdem die Inzidenzen in ganz Spanien, auf den Kanaren und auch auf Fuertventura immer mehr ansteigen, erreichen uns immer mehr Fragen dazu, in welchen Fällen und wie lange man auf Fuerteventura in Quarantäne gehen muss.

Wir erklären in diesem Artikel die unterschiedlichen Situationen und wer in Quarantäne muss und wer nicht. Wir beziehen uns in diesem Artikel auf die zum Zeitpunkt der Redaktion des Artikels (11.01.2022) auf den Kanaren und Fuerteventura gültigen Vorschriften der kanarischen Gesundheitsbehörden.

Was tun, wenn man auf Fuerteventura Symptome entwickelt, die auf eine COVID Infektion hinweisen?

Symptome für eine mögliche Infektion mit SARS-CoV-2 sind:

Husten, Fieber, schlecht Luft bekommen,Verlust vom Geruchs- und oder Geschmackssinn

  • Schritt 1: Selbstisolation.
  • Schritt 2: setzen Sie sich mit der allgemeinen COVID-Hotline unter 900 112 061 in Verbindung. Dort wird, wie auch unter der regulären Notrufnummer 112 neben spanisch, englisch, französisch und polnisch auch deutsch gesprochen. Hier erhält man dann weitere Informationen zum Vorgehen. In der Regel wird man einen Termin für einen PCR-Test bekommen. Falls man diese Nummer von z.B. einem deutschen Handy nicht wählen kann, erreicht man die Hotline auch unter folgenden Rufnummern: Telefon (0034) 922 842 279  und (0034) 928 846 579.

Positiv getestet?

Dieser Fall ist einfach und klar: Wer positiv getestet ist (auch ein positiver Selbsttest zählt), muss sich in Absonderung begeben. Die Absonderungszeit beträgt 7 Tage ab dem Datum des Testergebnisses. Wer positiv getestet ist, muss selbst seine „engen Kontakte“ informieren, damit diese sich entsprechend verhalten können. Man sollte enge Kontakte aus den zwei Tagen vor Beginn vom Symptomen bzw. ab 2 Tagen vor dem positiven Testergebnis informieren.

Die Absonderung sollte in einem Raum mit guter Möglichkeit des Lüftens stattfinden . Fenster nach draußen, das auch entsprechend häufig geöffnet werden sollte. Wenn ein Kontakt mit anderen Personen nicht vermieden werden kann, muss ständig eine Maske getragen werden (chirurgische oder FFP2-Masken; explizit keine Stoffmasken).
Auch das Bad sollte möglichst nicht geteilt werden. Wo das nicht möglich ist, sollte immer ausreichend gelüftet werden, bevor eine andere Person das Bad / Zimmer betritt.

Sollten in der Zeit, in der man sich in der Absonderung befindet folgende Alarmsymptome wie Schwierigkeiten beim Atmen, Schmerzen oder anhaltender Druck in der Brust, oder Schwierigkeiten dabei wach zu bleiben auftreten oder eine Person nicht „wachzubekommen“ sein, muss man sofort den Notruf wählen (112) und sich als COVID-Patient mit Alarmsymptomen identifizieren. Spanisch: síntomas de alarma

Endet die Absonderungszeit, muss man keinen erneuten Test machen (Ausnahmen gelten z.B. für Angestellte im Gesundheitswesen).

Wie sind „enge Kontakte“ definiert?

Als „enge Kontakte“ (spanisch: contacto estrecho) gilt man, wenn man sich ohne Maske, in einem Abstand von weniger als 1,5 Metern über mehr als 15 Minuten am Stück oder akkumulierend im Laufe des Tages mit einer als positiv getesteten Person aufgehalten hat.

Müssen „enge Kontaktpersonen“ in Quarantäne?

Personen, die als „enge Kontakte“ identifiziert worden sind, könnten sich angesteckt haben und müssen daher besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.

Wer als „enger Kontakt“ einer positiv getesteten Person gilt, muss nicht in Quarantäne, wenn er vollständig geimpft ist. Als vollständig geimpft gelten Personen, die vor mindestens 14 Tagen die zweite Impfung erhalten haben. Personen im bereits 3-facher Impfung (Booster) gelten natürlich auch als vollständig geimpft.

Empfehlungen für das Verhalten als enge Kontaktperson mit vollständiger Impfung:

  • Vermeidung von Kontakt mit Risikogruppen
  • Reduzieren Sie soziale Interaktionen, in jedem Momet sollte eine Maske getragen werden
  • Begrenzung auf wesentliche Aktivitäten, wenn möglich erbitten sie Telearbeit
  • Dringend: Einhaltung der Schutzmaßnahmen (Abstand, Maske, Lüften, regelmäßiges Händewaschen)
  • Treten Symptome auf, siehe oben

Nicht-geimpfte Personen oder Personen deren Impfschutz nicht vollständig ist (nur eine von z.B. zwei Impfdosen erhalten haben), müssen 7 Tage Quarantäne ab dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person einhalten. Bedingungen wie oben im Fall von Isolation bei positiver Testung. Treten Symptome auf, siehe oben

Bis zu 10 Tage nach dem Kontakt sollen ungeimpfte Personen möglichst ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken.

Unabhängig vom Impfstatus wird allen „engen Kontaktpersonen“ empfohlen auf Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Kopfschmerzen, Schwierigkeiten beim Atmen etc zu achten. Beim Auftreten derartiger Symptome sollte die Corona-Hotline (900 112 061) angerufen werden. Dort wird das weitere Vorgehen dann erklärt.

Ohne ärztliche Aufsicht sollten als Kontaktperson keine fiebersenkenden Medikamente eingenommen werden, da sie Fieber unterdrücken oder das Auftreten von Fieber verschleppen können.

Häufiges Händewaschen sowie häufiges Lüften in geschlossenen Räume wird empfohlen.

Was passiert, wenn man sich an die Auflagen nicht hält?

Die kanarische Gesetzgebung sieht wie folgt aus:

Wer als positiv getestete Person die Empfehlung oder Anordnung einer Quarantäne, Isolation oder Diagnostik durch die entsprechenden Behörden nicht befolgt, begeht eine als schwerwiegend eingestufte Ordnungswidrigkeit. Derartige Ordnungswidrigkeiten können mit Geldstrafen in Höhe von 3.000€ bis 60.000€ bestraft werden.

Wer als enge Kontaktperson die Empfehlung oder Anordnung einer Quarantäne, Isolation oder Diagnostik durch die entsprechenden Behörden nicht befolgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Derartige Ordnungswidrigkeiten können mit Geldstrafen in Höhe von 100 bis 3.000€ bestraft werden.

Positiv im Urlaub

Wer sich im Urlaub in einem Hotel oder einer Ferienwohnung befindet und positiv getestet wird, muss natürlich ebenfalls in Isolation. Für seinen engen Kontakte gelten die oben genannten Regeln. Die Hotels halten in der Regel Zimmer vor, in denen positiv getestete Personen sich dann aufhalten können. Normalerweise bleibt der Gast also im gebuchten Hotel.

Für positiv getestete Personen, die Hotel oder Ferienwohnung, sowie und Hin-und Rückflug gebucht haben, springt im Fall der Fälle die Corona-Versicherung der Kanarischen Inseln (via AXA-Versicherungen) ein. Weitere Infos dazu finden sich auch in folgendem Artikel: Corona auf Fuerteventura: was wäre, wenn man sich im Urlaub auf der Insel infiziert?

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