Auch auf Fuerteventura: Neue Corona Test- und Quarantänestrategie auf Kanaren

Neue-Test-und-Quarantäne-Strategie-Kanaren

Das Gesundheitsministerium der kanarischen Regierung hat mitgeteilt, dass nach der im interterritorialen Rat des nationalen Gesundheitssystems beschlossenen Einigung seit Montag, den 28.03.2022 Änderungen in der Strategie zur Überwachung und Kontrolle des Coronavirus gelten.

Diese Änderungen sehen nach der „akuten Phase“ der Pandemie eine Überwachung der Ausbreitung des Coronavirus vor, die sich ausschließlich auf gefährdete Gruppen und deren Umfeld, sowie auf die Kontrolle des Schweregrads von Erkrankungen und das Auftreten neuer Virusvarianten beschränkt.

Nach Angaben der kanarischen Regierung basieren diese Änderungen im SARS-CoV-2-Infektions- und Kontrollsystem darauf, dass das Erreichen eines hohen Immunitätsniveaus den Übergang zur einer entsprechenden Strategie ermögliche.

Tests nur noch für „gefährdete Gruppen“

Diagnostische Tests konzentrieren sich seit 28.03.22 nur noch auf Personen aus den gefährdeten Gruppen (Personen über 60 Jahren, immunsupprimierte Personen oder Schwangere), gefährdete Bereiche (Personen, die im Gesundheitssektor oder der Pflege arbeiten) und auf schwere Fälle.
Personen aus diesen Bereichen müssen weiterhin beim Auftreten von mit COVID-19 kompatiblen Symptome die Corona Hotline (900 112 061) anrufen, um einen Termin für einen Test auf eine akute Infektion vereinbaren.

In der Pressemitteilung der kanarischen Regierung heißt es: „…dieses neue Protokoll trägt nicht nur zum Schutz gefährdeter Gruppen und ihrer Umgebung bei, sondern ermöglicht auch die Bewertung des Verbreitungsgrads des Virus, Änderungen des Schweregrads und die Früherkennung möglicher saisonaler Zunahmen von Fällen.“

Bei Patienten mit milden Symptomen, die mit dem Coronavirus vereinbar sind, wird nur noch ein Test angefordert, wenn der behandelnde Arzt diesen für notwendig erachtet.

Keine automatische Quarantäne für Positiv getestete Personen

Seit 28.03.2022 sind es also die Mitarbeiter des Gesundheitswesens, die je nach Risiko einer positiv auf Corona getesteten Person eine Quarantäne oder Absonderung anordnen, oder eben nicht. Hier handelt man also ähnlich wie bei Personen mit einer Grippe oder einer Erkältung.

Man muss also nicht mehr „automatisch“ in Quarantäne oder Absonderung, wenn man positiv getestet worden ist. Ebenso entfällt die Absonderung von direkten Kontakten. Dennoch sollten positiv getestete Personen, egal ob sie Symptome aufweisen oder nicht, sich dringend weiterhin an die bereits bekannten Präventivmaßnahmen halten.

Diese sind das korrekte Tragen der Maske, häufiges Händewaschen, häufiges Lüften, die Einhaltung von Abstand zu anderen Personen, insbesondere im Fall von Kontakt mit Personen aus gefährdeten Gruppen.

Auch sollten diese Personen ihre sozialen Kontakte so weit wie möglich herunterschrauben und Veranstaltungen mit vielen Personen meiden.

Asymptomatische „Positive“ müssen arbeiten gehen

Wer keine Symptome hat und positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, muss dennoch zur Arbeit – allerdings wird Home office empfohlen.

Personen, die für oder mit den sogenannten gefährdeten Gruppen arbeiten, dürfen in den ersten 5 Tagen nach dem Auftreten von Symptomen oder ab dem Tag des positiven Tests nicht zur Arbeit gehen. Am fünften Tag und wenn keine Symptome mehr bestehen, wird ein Antigentest durchgeführt, der bei positivem Ergebnis alle 24 Stunden wiederholt wird, bis er negativ ist.
Positiv getestete Personen mit Symptomen, die die Ausübung des Berufs unmöglich machen, müssen sich bei ihrem Hausarzt um die Krankschreibung bemühen.

Adiós 7- Tage Inzidenz

Die oben erklärten Änderungen bedeuten auch eine Modifizierung bei den Corona-Indikatoren zur Nachverfolgung von COVID-19.

Seit Montag ist es in erster Linie die Krankenhausbelegung, die für die Überwachung relevant ist. Die allgemeinen 7- beziehungsweise 14-Tage Inzidenzen in der Gesamtbevölkerung fallen weg. Betrachtet werden ausschließlich die 7- und 14-Tage Inzidenzen der über 60jährigen.

Diese Strategie bleibt in Kraft, solange es keine signifikanten Trendänderungen gibt, die auf eine unkontrollierte Verbreitung von SARS-CoV-2 oder eine Änderung der epidemiologischen Situation hinweisen. In einem solchen Fall würden neue Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen empfohlen werden.

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