Polizei untersucht Fall von Tiermisshandlung auf Fuerteventura

abgemagerter-Hund

Die Umweltschutzeinheit der Guardia Civil SEPRONA (Servicio de Protección de la Naturaleza) untersucht einen schweren Fall von Tiermisshandlung in Tefía im Nordwesten von Fuerteventura.

Durch Hinweise aus der Bevölkerung wurde die SEPRONA auf die schlimmen Lebensumstände von insgesamt 5 Hunden und eines Esels auf einem Grundstück in Tefía in der Gemeinde Puerto del Rosario aufmerksam.

Bei einer Kontrolle vor Ort am 14. Dezember 2022 fanden die Beamten auf dem Grundstück in Tefía tatsächlich 5 Hunde und einen Esel vor, deren Eigentümer sich offensichtlich überhaupt nicht um ihre Versorgung gekümmert hat. Die Tiere waren augenscheinlich extrem abgemagert und dehydriert, voller Zecken und Flöhe und von offenen Geschwüren übersät. Außerdem stand den Tieren kein Wasser und Futter zur Verfügung. Als einziger Schutz gegen die Sonne dienten den Tieren Kabeltrommeln und Bretter. Ihre Lagerplätze waren zudem von Steinen bedeckt und von großen Mengen Kot verschmutzt.

Angesichts des offensichtlich extrem schlechten Gesundheitszustands der Tiere zogen die Beamten der SEPRONA die Amtstierärztin zu einer Begutachtung hinzu.

Die Guardia Civil konnte den Verantwortlichen, einen 33-jährigen Mann identifizieren und hat die Tiere beschlagnahmt.

Alle Tiere wurden zur Notfallbehandlung in eine Tierklinik gebracht. Dort wurde die erste Diagnose bezüglich des schlechten Gesundheitszustands der Tiere bestätigt.

Hund Geschwuere
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Einer der Hunde musste zur weiteren Behandlung und Beobachtung zunächst in der Klinik bleiben. Aufgrund seines lebensbedrohlichen Zustandes benötigte er eine Bluttransfusion.

Anschließend wurden alle Hunde bei einem Tierschutzverein und der Esel in einer Einrichtung des Cabildo untergebracht. Dort stehen sie dem Gericht als Beweismittel zur Verfügung.

misshandelter Esel
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Tiermisshandlung im spanischen Strafrecht

Die Misshandlung von Tieren ist im Artikel 337 des spanischen Strafgesetzbuches (código penal) geregelt. Darin ist eine Haftstrafe zwischen 3 Monaten und einem Jahr sowie ein Verbot zur Haltung von Tieren für die Dauer von einem bis 3 Jahren vorgesehen, wenn die Gesundheit des Tieres durch die Misshandlung schwer beeinträchtigt wird.

Wenn die Misshandlung zum Tod des Tieres führt, steigt die Strafandrohung auf 6 Monte bis 1,5 Jahre Haft und einem Verbot der Tierhaltung von 2 bis 4 Jahren.

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