Versicherung einer Hebamme auf Fuerteventura zu 3 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt

Krankenhaus-Fuerteventura-Notaufnahme

Das Provinzgericht (vergl. Landgericht) von Las Palmas hat im Januar 2023 das Urteil des Strafgerichts von Puerto del Rosario in vollem Umfang bestätigt, das im November 2020 eine Hebamme des Allgemeinen Krankenhauses von Fuerteventura wegen des Verbrechens der Körperverletzung aufgrund schwerer beruflicher Fahrlässigkeit zu vier Monaten Gefängnis und einem einjährigen Berufsverbot verurteilt hatte. Ihre Versicherung Mapfre haftet zivilrechtlich für die Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 3.090.436 Euro sowie für eine jährliche lebenslange Rente von 25.000 Euro.

Geklagt hatte die Familie eines Mädchens, das am 20. September 2008 im Krankenhaus Fuerteventura zur Welt kam und aufgrund mangelnder Sorgfalt der zuständigen Hebamme während der Geburt schwere irreversible Schäden erlitt.

Fahrlässiges Handeln der Hebamme während der Geburt

Die Mutter, im neunten Monat plus eine Woche schwanger, kam an diesem Tag zusammen mit dem Vater des Kindes zur Untersuchung ins Krankenhaus, wo der diensthabende Gynäkologe aufgrund der überfälligen Niederkunft eine Geburtseinleitung veranlasste. Vom ersten Moment an, so wird in dem Urteil betont, stand die Mutter unter Aufsicht der Hebamme.

Laut Protokoll verlief die Geburtsvorbereitung ab 9:10 Uhr wie geplant, der Fötus wurde per Monitor während der einsetzenden Wehen überwacht. Um 13:45 Uhr setzte die Hebamme jedoch „ohne Rücksprache mit dem Arzt die Überwachung und die Aufzeichnungen aus, obwohl seit 12.30 Uhr eine deutliche Zunahme der Uteruskontraktilität zu verzeichnen war“. Registriert wurden zu diesem Zeitpunkt fünf bis sechs Wehen alle zehn Minuten, die Herzfrequenz des Fötus lag noch im normalen Bereich. Da die Wehen immer stärker wurden, suchte der werdende Vater mehrfach vergeblich das Büro der Hebamme auf, um sie über den Zustand seiner Frau zu informieren.

Obwohl die Patientin anhaltend über Schmerzen geklagt hatte, sah erst um 15:55 Uhr wieder jemand nach ihr – bis dahin war die Fruchtblase geplatzt, die Patientin im Arm ihres Mannes ohnmächtig geworden und die Herzfrequenz des Fötus extrem verlangsamt. Der alarmierte Gynäkologe führte um 16.30 Uhr einen Notkaiserschnitt durch, das Kind wurde mit Herz- und Atemstillstand geboren und sofort intubiert. Nach vier bis fünf Stunden begann es spontan zu atmen.

Infolge all dessen, so das Urteil des Gerichts, leidet das heute 14jährige Mädchen an einer infantilen Zerebralparese vom Typ der spastischen Tetraperese (betrifft die gesamte Körpermuskulatur) „die es ihm unmöglich macht, ein selbständiges Leben zu führen, so dass es 24 Stunden am Tag eine Person an seiner Seite braucht. Das Kind kann die grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens, wie Essen, den Toilettengang oder gezielte Bewegungen nicht kontrollieren und benötigt dauerhaft eine Orthese (ein äußerlich am Körper angebrachtes orthopädisches Hilfsmittel, das Gelenke, Muskeln oder Knochen entlastet und stabilisiert), die mit zunehmendem Alter geändert werden muss“.

[Eine infantile Zentralparese (auch Cerebralparese, kurz CP genannt) ist der Sammelbegriff für Bewegungsstörungen, die durch Hirnschädigungen vor, während oder nach der Geburt entstanden und je nachdem, wie stark und wo genau das Gehirn geschädigt wurde, verschieden stark ausgeprägt sind. Neben einer Beeinträchtigung des Bewegungsapparats können die Folgen Krampfanfälle, Wahrnehmungs-, Hör– und Sehstörungen sein sowie verminderte Intelligenz und verzögerte Entwicklung.]

In der Urteilsbegründung des Landgerichts Las Palmas heiß es, dass „die berufliche Fahrlässigkeit und mangelnde Sorgfalt der Hebamme bei der Überwachung des beschriebenen eingeleiteten Geburtsvorgangs in vollem Umfang nachgewiesen wurden und dass dieses Vorgehen das Risiko und die Wahrscheinlichkeit des erlittenen schädlichen Ergebnisses potenziell erhöht hat, was zu der Zerebralparese geführt hat, die in Bezug auf ihren Ursprung und ihr Ausmaß detailliert beschrieben wurde, und dass die Haftung der als Garantin auftretenden Berufsangehörigen mit dieser Risikoerhöhung über das zulässige Maß hinaus verbunden war, weshalb ihr Handeln als fahrlässig bezeichnet werden muss“.

Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Angeklagten, Einspruch kann vor dem Obersten Gerichtshof eingelegt werden.

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1 Kommentar

  1. Das ist ja echt heftig und auch verstörend.
    Die Überwachung wird gestoppt, die Hebamme kümmert sich nicht und auch kein Arzt sieht nach der Gebärenden – 2 Stunden lang. Und das, obwohl der Vater mehrfach Alarm geschlagen hat.

    Ich frage mich jetzt, warum die Hebamme wohl so gehandelt hat. Hat sie die Dramatik der Situation unterschätzt, hatte sie gleichzeitig noch mehrere andere Geburten zu betreuen oder noch etwas ganz anderes.
    Und mich würde auch interessieren, wie es der Hebamme mittlerweile geht.

    Als Mutter von zwei Kindern bekomme ich wirklich Gänsehaut bei diesem Fall.
    Mein Mitgefühl gilt den Eltern und ich hoffe sehr, dass sie und ihr Kind trotzdem viele schöne Momente zusammen verbringen können und dass sie die Hilfe bekommen, die sie benötigen, um ihren Alltag zu bewältigen.
    Und Respekt vor den Eltern, die mithilfe der juristischen Mittel schon so weit gekommen sind.
    Es ist bei der Belastung durch den Alltag schon eine enorme Leistung, das noch zusätzlich über so lange Zeit durchzuziehen.

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